Muss ein Vermieter an jedem Heizkörper einen Wärmemengenzähler anbringen?

7 Antworten

Tatsächlich denken alle Mieter so! Alle drehen diesen Heizkörper auf und lassen die Tür offen stehen. Der zusätzliche Energieverbrauch trifft also alle gleichermaßen.

Sollte es Widererwartens nur einen einzigen solchen Mieter geben, wird der natürlich auch an dem selbstverursachten höheren Energieverbrauch beteiligt im Ausmaß der fixen Heizkosten, die zu 30 bis 50 % nach Quadratmetern auf alle verteilt werden. Diese Fixkomponente wurde genau wegen dieser Trittbrettfahrer gesetzlich eingebaut.

wenn ein Mieter den HK ohne Messgerät laufen lässt und dafür einen anderen mit Messgerät nicht anstellt, hat er weniger verbrauchte Einheiten, d.h. die Gemeinschaft wiederum hat zwar auch weniger Einheiten, da aber der Verbrauch gleich ist, wird dieser durch weniger Einheiten multipliziert und somit wird es für die einzelnen Mieter teurer.

Wenn du der Heizungskostenabrechnung nicht widersprichst, wird sich nichts ändern. Die Kosten für die Wärmemengenzähler gehen zu Lasten des Eigentümers/Vermieters. Man könnte sich ja (wenn alle Mieter so einen Raum haben) darauf einigen, das Ventil dort abzuschrauben und den Durchfluss durch Abdrehen der Sperrventile zu verhindern. Kein Warmwasser-Durchfluss - keine Wärmeentnahme.

Heizkosten sind lt. Heizkostenverordnung nach Verbrauch abzurechnen. Das setzt voraus, dass in diesem Falle alle Heizkörper mit Erfassungsgeräten (Heizkostenverteiler = HKV) ausgestattet sind, auch dann, wenn diese in zur Wohnung gehörigen Nebenräumen stehen. Entweder rüstet der Vermieter nach oder er lässt die Heizkörper deinstallieren. Jedenfalls ist der jetzige Zustand nicht hinnehmbar und berechtigt zu einer anteiligen prozentualen Kürzung der Heizkosten. Würde generell nicht nach Verbrauch abgerechnet, wären das 15%. Hier weit weniger. Auf jeden Fall Einspruch gegen die Abrechnung einlegen. Versuche dich rechtlich abzusichern, indem du einen Mieterverein konsultierst, Mitglied musst du aber werden.

Da der Heizkörper sich in der Wohnung der Mieter befindet, also einem Nutzer zuzuordnen ist, muss dort auch ein Zähler angebracht werden. Ausgenommen von der Messung laut Heizkostenverordnung sind nur gemeinschaftlich genutzte Räume wie z.B. Treppenhäuser, Waschkeller etc.