Muss ein unwirtschaftlicher Stromzählerwechsel akzeptiert werden?

3 Antworten

Genau er darf, auch wenn es nicht offiziell gesagt wird und erst im zweiten Schritt passieren wird die neuen Smart Meter kommen überall rein.

Der Netzbetreiber muss regelmäßig den Zähler wechseln ... da in den nächsten Jahren für alle Zähler der Smartmeter Pflicht wird, bauen viele jetzt schon die neuen ein.

Wehren kannst Du Dich, dass Problem ist wenn es nur noch Smart Meters gibt, habt ihr keinen Zähler mehr.

Soweit ich gehört habe, ist dies aber erst über 6000 kWh Pflicht.

Was ist Pflicht?

Wenn der Messstellenbetreiber den Zähler wechseln will, darf er das. Du kannst, wenn du mit den Kosten nicht einverstanden bist, auch einen anderen Anbieter für den Zähler suchen. Nur ein Anrecht auf einen kostenlosen Zähler gibt es nicht.

Hier steht alles wissenswerte:

https://www.gesetze-im-internet.de/messbg/index.html

§ 3 Messstellenbetrieb

(1) Der Messstellenbetrieb ist Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetreibers, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung nach § 5 oder § 6 getroffen worden ist. Die Funktion des Smart-Meter-Gateway-Administrators wird dem Messstellenbetreiber zugeordnet.

...

(3) Der Messstellenbetreiber hat einen Anspruch auf den Einbau von in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen, modernen Messeinrichtungen, Messsystemen oder intelligenten Messsystemen.

...

Ja gut, und wo ist der Anspruch des Messstelllenbetreibers auf eine Jahresgebühr von 20€ fixiert?

@Gerhart

Das nennt sich Zählermiete. Alles weitere zum dem Begriff findest du unter google.de .

@ProfDrDrStrom

Ich habe in meinem Haus einen Zähler ohne Miete vom Netzbetrieb seit 1998 - Wieso soll ich bei Austausch Miete bezahlen?

@Gerhart

Das erklärt dir dein freundlicher Messstellenbetreiber.

@ProfDrDrStrom

Offensichtlich kannst du nicht erklären, warum nun Mietzähler für die Verbraucher in Verwendung kommen sollen.

@Gerhart

Du nennst deinen Messstellenbetreiber nicht, sagst nicht was für einen Zähler du verbaut hast, teilst nicht mit bei welchem VNB du bist, erwartest aber das meine Glaskugel deine Fragen beantwortet. So funktioniert das leider nicht!

@ProfDrDrStrom

Tja, das war hier nicht gefragt, die Frage war: Wo steht im Gesetzestext, dass Verbraucher bei Zählertausch Miete bezahlen müssen, obwohl der vorhandene Zähler kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde. ...... Verbraucher "verbauen" keine Zähler.

@Gerhart
Wo steht im Gesetzestext, dass Verbraucher bei Zählertausch Miete bezahlen 

Erwartest du das ich jetzt den Text § für § durchforste? Da du offensichtlich lesen kannst, wirst du das auch ohne weitere Hilfe schaffen.

Ich helfe gern, aber ein wenig Eigeninitiative ist nicht verboten.

Link zum entsprechenden Gesetz findest du oben.

@Gerhart

Messgeräte müssen, sofern diese nicht im Wege eines amtlichen Stichprobenverfahrens in ihrer Eichgültigkeit verlängert wurden, in Abhängigkeit derselben zyklisch getauscht werden. So will es das MessEG und die MessEV, welche in Deutschland auf der Grundlage der Europäischen Messgeräterichtlinie MID erlassen wurden.

Dabei ist es üblich, beim Rollout der elektronischen Zähler (ich verwende bewußt nicht den schwammigen Begriff Smart Meter) diesen gebietsweise vorzunehmen, um in 8 Jahren auch wieder gebietsweise den Plantausch absolvieren zu können.

Alles Andere würde den Messstellenbetreiber unnütze Wege und somit noch mehr Aufwand bescheren und die Angelegenhehit weiter verteuern.

Na dann versuche doch mal einen Messstellenbtreiber zu finden, der das umsonst macht. Wünsche viel Spaß.

Offenbar hast Du keine Vorstellung, welcher logistische und organisatorische Aufwand hinter einer Zählerverwaltung (egal welches Medium) steht bishin zur Kommunikat zu sämtlichen Marktpartnern.

P.S.: Bin selbst im Zählergeschäft tätig und meine zu wissen, wovon ich rede.

Günter

@GuenterLeipzig

Ich habe vor 4 Stunden meine Jahresstromrechnungen kontrolliert aber keine Zählermiete gefunden. Jetzt erkläre doch bitte, wo ich Zählermiete in Forderungen des Stromversorgers finden kann.

@Gerhart

Nach dem EnWG werden vom Lieferanten auf jeder Rechnung die Kostenzusammensetzung gefordert.

Möglicher Weise wird das bei Dir die "Zählermiete" genannt wird, unter einem anderem Oberbegriff geführt, bei dem die Kosten für den Messtellenbetrieb (das ist der exakte Begriff) mit reinfallen.

Wie schon an anderer User schrieb, wir haben alle keine Glaskugel und können nur so genau antworten, wie wir belastbare Unterlagen haben.

Günter