Muss ein Schwiegersohn Beerdigungskosten tragen?

10 Antworten

Die Erben müssen das bezahlen. Wen die Kinder das Erbe ausschlagen geht es an die Enkel über usw. wenn alle das Erbe ausschlagen muss das Sozialamt eine Sozialbeerdigung zahlen.

Eine ausgeschlagene Erbschaft geht nicht automatisch an die Enkel weiter.

@EichWolf

Im Regelfall ist es so das die normale "Erblinie" eingehalten wird, deshalb habe ich es auch so niedergeschrieben. Zur genauen Klärung müßten hier weitere Verwandte und die Inhalte eines möglichen Testaments bekannt gegeben werden, was wohl eindeutig den Rahmen sprengen würde. Die Kernaussage ist aus mei´ner Antwort deutlich ersichtlich!

Eine Erbschaft muss man nicht annehmen, man kann sie ausschlagen. Wenn man sie ausschlägt, verzichtet man auf beides: Das (evtl.) vorhandene Vermögen, aber auch die Übernahme der Schulden. Bei Annahme nimmst du beides an. In deinem Fall rät es sich also, die Erbschaft nicht anzunehmen.

Wegen der Beerdigungskosten wendest du dich am besten an die Wohnortgemeinde deines Vaters. Da gibt es die Möglichkeit eines "Armengrabes". Die können dir bestimmt auch sagen, wie die Kostenregelungen aussehen. - Viel Kraft!

bevor kosten entstehen sofort zum sozialamt einen antrag stellen,das amt übernimmt die kosten in ausnahmefällen,ich würde mich schon mal erkundigen,und gleich das erbe ausschlagen sonst haste die schulden am hals

Wer anschafft muss zahlen: Wer die Beerdigung in Auftrag gibt, muss sie auch bezahlen.Ihr solltet Euch also überlegen, wieviel ihr für die Beerdigung ausgeben wollt. Am Besten sprecht ihr mit einem Beerdigungsunternehmen. Denen sind solche Probleme nicht fremd, eventuell haben sie einen guten Ratschlag. Und für die Schulden gilt: Wenn ihr das Erbe annehmt, müsst ihr zahlen - wenn ihr das Erbe ausschlagt, habt ihr keine Verpflichtung

Hallo,

da ich als Schwiegertochter in der gleichen Situation bin wie du damals, würde es mich interessieren wie die Sache rechtlich damals ausgegangen ist, Vielen Dank

Landolinos