Muss ein Polizist mir seine Dienstnummer/Ausweis geben, wenn ich es sehen will ..?

16 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Völliger Unsinn. Ein Polizeibeamter in Zivil muss sich stets ausweisen, ein Polizeibeamter in Uniform muss das nicht!

Und zudem wird er Die den Ausweis nicht geben, den hast Du nicht anzufassen.

Es gibt zudem keine Dienstnummern, dafür hat der Mensch Namen, auch in Uniform noch - wer hat sich nur diesen himmelschreienden Unfug mit den Dienstnummern ausgedacht??????.

Die Nennung seines Namens kann er zudem unter gewissen Vorraussetzungen verweigern, beispielsweise gilt in einigen Ländern, dass der Am Polizeinotruf seinen Namen nicht nennen muss oder jedoch, wenn abzusehen ist, dass das Gegenüber kein richtiges Interesse hat, diese Frage nur aus dem Grund stellt, um den Polizeibeamten abzulenken oder Schindluder mit dem Namen treiben könnte.

Das was fastlink hier zu verbreiten versucht ist eine dreiste Anmaßung!

Falls der Polizist sich nicht ausweist kannst du ihn auch nicht für etwaige Verstöße seiner Handlungen bei der Dienststelle melden. Mach dir das mal klar!

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte

Sofern der Zweck einer polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, muss sich die Polizei einem Betroffenen (nicht Zuschauer) gegenüber ausweisen (gilt nicht für „verdeckte Ermittler“).

Polizei in Uniform: Vorstellen mit Name und Dienststelle oder Visitenkarte. Auf Verlangen soll auch der Dienstausweis vorgezeigt werden (wenn es die Umstände erlauben)

Polizei in Zivil: Zu Beginn der Amtshandlung Nennung von Name und Dienststelle oder Visitenkarte, unaufgefordert ist der Dienstausweis vorzuzeigen

Kriminalbeamte: Zu Beginn der Amtshandlung Dienstmarke vorzeigen, auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er wird dann dienstrechtlich belangt werden...

Meistens passiert aber nichts , da die Dienststelle ihren Kollegen nicht ans Bein pinkelen wird. Gut zu wissen ist auch, dass das"Nicht-ausweisen wollen" gängige Praxis ist obwohl es ein grober Gesetzerverstoß ist.

Ich nenne bewusst die Handlungen der Polizei keine Amtshandlung, weil die Polizisten nicht beamtet sind oder jemals wurden.

Artikel 6 PAG - Ausweispflicht für Polizeibeamte

Sofern der Zweck einer polizeilichen Maßnahme nicht gefährdet wird, muss sich die Polizei einem Betroffenen (nicht Zuschauer) gegenüber ausweisen (gilt nicht für „verdeckte Ermittler“).

Polizei in Uniform: Vorstellen mit Name und Dienststelle oder Visitenkarte. Auf Verlangen soll auch der Dienstausweis vorgezeigt werden (wenn es die Umstände erlauben)

Polizei in Zivil: Zu Beginn der Amtshandlung Nennung von Name und Dienststelle oder Visitenkarte, unaufgefordert ist der Dienstausweis vorzuzeigen

Kriminalbeamte: Zu Beginn der Amtshandlung Dienstmarke vorzeigen, auf Verlangen den Dienstausweis vorzeigen

Wenn Du das für angemessen hältst, kannst Du Dich über das Verhalten des Beamten bei seiner Dienststelle beschweren, er wird dann dienstrechtlich belangt werden...

Aus welchem Bundesland ist das? Da sich die Polizeigesetze in den verschiedenen Bundesländern unterscheiden, wäre das ganz gut zu wissen.

Ja, muss er. Aber nicht geben, er muss es/ihn dir zeigen.

genau, dem ist nichts hin zu zu fügen..!

@contemplator

doch!! er muss sie nur zeigen wenn er was von einem will!!! ^^ sonst muss er das nämlich gar nicht

@pumi001

Ein Polizist muss sich IMMER auf Verlangen ausweisen

@Zickedeluxe

nur wenn er seines amtes walten will!

@pumi001

wenn er einfach nur so da vor sich hin läuft und du dann ankommst "ey zeig mal dein ausweis"....

@Zickedeluxe

Völliger Unsinn. Ein Polizeibeamter in Zivil muss sich stets ausweisen, ein Polizeibeamter in Uniform muss das nicht!

Und zudem wird er Die den Ausweis nicht geben, den hast Du nicht anzufassen.

Es gibt zudem keine Dienstnummern, dafür hat der Mensch Namen, auch in Uniform noch - wer hat sich nur diesen himmelschreienden Unfug mit den Dienstnummern ausgedacht??????.

Die Nennung seines Namens kann er zudem unter gewissen Vorraussetzungen verweigern, beispielsweise gilt in einigen Ländern, dass der Am Polizeinotruf seinen Namen nicht nennen muss oder jedoch, wenn abzusehen ist, dass das Gegenüber kein richtiges Interesse hat, diese Frage nur aus dem Grund stellt, um den Polizeibeamten abzulenken oder Schindluder mit dem Namen treiben könnte.

Polizeibeamte in zivil sind verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen, sofern die Lage dies zulässt. Polizeibeamte in Uniform brauchen sich nicht auszuweisen (OLG Saarbrücken, VRS 47, 474); hier ist die Uniform die Legitimation.

Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Polizeidienstausweis

hier ist die Uniform die Legitimation
Iss klar......

@Zickedeluxe

Von Essen ist nicht die Rede...

Alsoo.. Ich war heute in der Stadt, und da kahm auf einmal so ein Polizist daher und wollte mich mit auf's Revier nehmen, da ich angeblich in einem Schmickladen, eine Kette gestohlen hab. Ich verweigerte dies und wollte seinen Dienstausweis sehen bzw seinen Namen wissen, doch das verweigerte er. Doch als er mich dann dursuchte und keine Kette fand, lies er mich weiter "laufe" ^^

Genau der Fall. Du sahst eventuell der TV ähnlich, der Polizeibeamte trifft seine Maßnahmen, du willst den Dienstausweiss sehen oder den Namen wissen (sei ehrlich, um den ein bischen runter zu holen.... "jetzt sagen Sie mir erst mal ihren Namen..."), das lenkt jedoch jetzt von der Maßnahme ab, also wird er das verweigern. Das kann der machen und ist bei dieser Sachlage auch begründbar.

@fastlink

Leuchtet mir nicht ein. Er kann seinen Namen sagen und dann die Maßnahme durchführen. Wer so vergeßlich ist, daß er nach Nennung seines eigenen Namens nicht mehr weiß, was er davor eigentlich wollte, der taugt nicht für den Dienst.

@fastlink

sei ehrlich, um den ein bischen runter zu holen....

Mutmaßung pur.

jetzt sagen Sie mir erst mal ihren Namen...

War das wirklich der Wortlaut? Und Betonung auf "erstmal"?

Mutmaßung pur.

Deine Mutmaßungen zeigen deine Grundtendenz. Nach deiner Aussage darf ein Polizist verdächtigen aber ein müdiger Bürger darf es nicht...