muß ein mieter seine schwerbehinderung bei vertragsabschluß angeben

5 Antworten

Sie hält sich nicht an die hausordnung. z.b. stellt mülltonnen 1 tag zu früh an die strasse. bin selbst zu 90% behindert und muß dadurch meinen müll den tonnen hinterher tragen. Sie sagte zu mir bei Parkinson ist bewegung gut. Sie beleidigt auch andere mitbewohner. 2 Zitate: "gehen sie ins krankenhaus, da werden sie gesund" "Wenn sie auf dem sterbebett liegen..." Sie entsogt unsere Treppenhausdeko in die mülltonne in einer anderen strasse. Sie reinigt die treppe einen tag nachdem diese von nachbarn gereinigt wurde. usw. usw

Mit der Mieterin solltest Du so umgehen, wie Du es mit einer Mieterin, die nicht "behindert" ist, auch tun würdest. Der Zoff hat ja nun wirklich nix mit Behinderung zu tun. Hält sich eine Mieterin nicht an die Hausordnung, hilft eine Rechtsberatung/Mieterberatung mitunter weiter. Sollten sich noch andere MieterInnen gestört fühlen, hilft ein gemeinsam verfasster Brief mit Hinweisen darauf, inwiefern sie gegen die Hausordnung verstößt und der Bitte, um Änderung ihres Mietverhaltens.

Nein, die Mieterin muss das nicht bei Vertragsabschluss angeben. Sie muss gar keine Auskünfte über ihre gesundheitliche Verfassung geben. Und der Vermieter hat wenig Chancen, sie mit dieser Begründung (Schikanierung übriger Hausbewohner) zu kündigen. Da müsste er schon Eigenbedarf anmelden und selbst einziehen.

Niemand muss seine Schwerbehinderung Dritten mitteilen.

Man kann nur jemand "los werden" der erheblich gegen die Vertragspflichten verstößt oder

nachhaltig dne Hausfrieden stört.

sie verstöhst nachhaltig gegen die hausordnung trotz mehrfache aufforderung sich an diese zu halten. sie wäscht mitten in der nacht usw usw.

@gunnafrbg

Dann muss der VM dieser Wohnung, die Hausverwaltung oder der Hausverwalter tätig werden.

Die Frau muss dann aufgefordert werden, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Dies geschieht mit einer Abmahnung und Androhung der Kündigung.

Eine weitere Möglichkeit ist, den Zeitraum,. wo diese Frau ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, jemand durch den VM - vorherige Ankündigung wegen Vertragsbruches und dass die Kosten umgelegt werden muss zuvor erfolgen - zu beauftragen gegen Bezahlung die Arbeiten zu verrichten.

Kommt auf die Schikanen an, könnte aber schwierig werden.