Muss ein Mieter abgeplatzte Fliesen im Boden bei Einzug hinnehmen?

7 Antworten

Er kann selbst Fliesen leben in Absprache mit dem Vermieter. Aber mehr als Duldung sollte er nicht erwarten

Er hat dem Vermieter schon zugesagt das er den Laminatboden, der auch nicht mehr bewohnbar ist ausbaut und neu verlegen wird. Fliesen kann er nicht und mal ganz ehrlich irgendwo sind ja auch Grenzen. :(

@Karamelina

Warum hat denn Ihr Freund die Wohnung überhaupt gemietet, wenn das alles so furchtbar ist? Das sieht man doch bei der Wohnungsbesichtigung.

@Karamelina

Mietverträge kommen durch Übereinstimmung von Angebot und Annahme zustande. Wieso basht man da den VM, wenn der Freund das nicht hinbekam?

Wenn einem nicht gefällt, was angeboten ist, oder man die notwendigen Kosten für seine Idealvorstellung scheut, verzichtet man eben.

Wenn es gefällt, man sich als Mieinteressent aber bestimmte Austattung zusichern oder Behebung von Schönheitsfehlern, gar Renovierung vor Vertragsbeginn vereinbart oder wenigstens darüber Matrialkostenersatz oder Mietnachlass regelt, darf man sich nicht wundern, wenn man nur genau das bekommt, was angeboten und vertraglich bestimmt war: Eine Wohnung mit beschädigtem, aber funktionstüchtigem Fliesenbelag.

Soweit die alten Abplatzungen scharfkantig eine Unfallgefahr darstellenb, müssen sie beseitigt werden, andernfalls gilt: WYSIWYG :-O

Speeches Punkte schreibt man mit in den Mietvertrag wenn man das verhandelt. Hat er nicht, deswegen nein. Gibt keine Grenze. Einfach nächste mal besser machen

@FooBar1

Das Wohnungsübergabeprotokoll kann durchaus wie ein Vertrag gestaltet werden. Entsprechende Vordrucke lassen das auch zu.

Kann er nicht, nur er sollte sich die Mängelliste bestätigen lassen vom Vermieter, denn sonst kann es sein, dass der Vermieter im beim Auszug diese Sachen in Rechnung stellt, denn Vermieter haben in solchen Sachen ein ganz kleines Erinnerungsvermögen. Die wissen z.B. nachher nicht mehr, das der Mangel schon vor dem Einzug da war.

Das kenne ich nur zu gut. :) Ich hatte von Anfang an ein ungutes Gefühl bei diesem Vermieter. Aber jetzt wird er es wohl hinnehmen müssen.

@Karamelina

Jawoll, haut drauf, alle Vermieter sind Betrüger und/oder Abzocker. 

Der Vermieter kann doch nicht verlangen Teppichboden auf die Fließen zu legen. Eigentlich hätte das vom Vormieter gemacht werden müssen. Je nach dem wie das aussah als dieser einzog. Ich würde mich da mal schlau machen. So kann er die Wohnung nicht vermieten.

Vor allem Teppich in der Küche geht ja mal gar nicht.

@Nutzerin9254

Stimmt :) Das Bad ist auch fast intakt. Abesehen von einer fehlenden Revisionsklappe und einem undichten Spülkastens. Was der Vermieter aber behebt.

Wenn er schon unterschrieben hat, hat er die Mängel hingenommen. Hätte er nicht unterschrieben, dann müsste der Mieter sie beheben, aber fragt doch mal nach bei Mieterrechte. Sucht euch eine Telefonnummer und erkundigt euch.

Da der Mieter die Mängelliste mit unterzeichnet hat, hat er die Mängel gerade nicht hingenommen.

@DiamantAnwalt

Abgeplatzte Fliesen seien eh kein Mangel. Frag mich dann nur wieso sie im Protokoll vermerkt wurden. :)

@Karamelina

wenn er wieder auszieht, sieht man, das diese Mängel vorher schon waren und es der jetztige Mieter nicht verursacht hat.

@DiamantAnwalt

Jetzt biste nur noch SilberAnwalt. Eine Unterschrift des Mieters im Wohnungsübergabeprotokoll bedeutet ÜBERNAHME und nicht Fristsetzung zur Abstellung der Mängel. 

@Karamelina

Weil ein Protokoll ein Übernahmeprotokoll ist, ein Zustandsbericht bei Einzug und Auszug. Mängel, die dort aufgelistet werden, sind nicht gleich Mängelanzeige mit Fristsetzung an den Vermieter! Daher muss der Vermieter gar nichts machen.

Der Mieter kann nicht auf Ausbesserungen oder neuen Boden, denn eine Wohnung gilt gemietet wie gesehen. Er hat das doch bei der Wohnungsbesichtigung bereits gesehen. Mit einer einzigen Frage wäre das Problem doch geklärt gewesen.

Ein Mängelprotokoll seitens des Mieters ist lediglich ein Dokument, dass die Schäden nicht von ihm stammen. Daraus leitet sich aber keinerlei Recht ab, dass der Boden repariert oder erneuert werden muss.