Muss ein Insolvenzverwalter die Kaufinteressenten einer Immobilie über das Höchstgebot informieren oder hat er juristisch das Recht, dies abzulehnen?
Wir wollen eine Immobilie aus einer Insolvenz kaufen. Muss der Insolvenzverwalter die Kaufinteressenten über das Höchstgebot informieren oder hat er das Recht, dies zu unterlassen. Daher wissen wir nicht, wie viel man bieten müsste, um den Zuschlag zu erhalten. Und muss er an den Höchstbietenden verkaufen oder darf er auch einem niedrigeren Gebot den Zuschlag erteilen? Muss er Rechenschaft über sein Verhalten /Entscheidung ablegen? Kann man als Unterlegener später Auskunft über den Käufer und den Preis erhalten. Wir haben den Verdacht, der Insolvenzverwalter hat Eigeninteresse und gibt deshalb keine Informationen heraus.
4 Antworten
Ich schätze mal, nein. Ansonsten wäre das ja eine Art Auktion im Zeitlupentempo. Angenommen, er hätte auch die Bieter vor euch jeweils über das jeweils aktuelle Höchstgebot informiert und ihr gebt nun ein entsprechend höheres Gebot ab... Dann müsste er ja fairerweise auch die anderen Bieter über euer neues Gebot informieren!
Normalerweise werden solche Immobilien dann versteigert und da kennt man dann die Gebote der anderen Interessenten.
Der Insolvenzverwalter gibt nur Auskunft über den Verkehrswert. Über die Höhe der abgegebenen Gebote sagt er nichts. Er kann aber (meines Wissens) die Beteiligten um eine Aufstockung der Gebote "bitten", um für die Gläubiger und somit auch dem Schuldner ein besseres Ergebnis zu ermöglichen. Aber Insolvenzverwalter hat man im privaten Bereich wohl eher nicht, da hat man vorwiegend Kontakt mit dem Gerichtsvollzieher und der Bank mit der Zwangsversteigerung. Bei allem ist es die Pflicht, immer das Beste für den Schuldner zu erzielen.
Der Insolvenzverwalter muss an den Höchstbietenden verkaufen. Er braucht nicht über das Höchstgebot informieren, ebenso muss er nicht den endgültigen Kaufpreis mitteilen.
Er ist zur Rechenschaft verpflichtet, aber nicht potentiellen anderen Käufern.
Den Paragraphen kenne ich nicht. Er muss sein Handeln (bei Bedarf) vor Gericht nachweisen können.
Ansonsten würde ich einfach mal beim Insolvenzgericht nachfragen.
Wie soll man dann später überprüfen, ob er wirklich an den Höchstbietenden verkauft hat oder ob er an einen guten Freund/Strohmann billiger verkauft?
"Man" muß das nicht überprüfen; der eingesetzte Insolvenzverwalter ist den Gläubigern verpflichtet, nicht möglichen Käufern!
bauhilfe-forum.de; Epi
Die Immobilie meines Schweagers wurde versteigert, da konnte jeder mithalten oder auch nicht.
Gibt es da einen eindeutigen Paragraphen? Wie soll man dann später überprüfen, ob er wirklich an den Höchstbietenden verkauft hat oder ob er an einen guten Freund/Strohmann billiger verkauft? Den Verdacht haben wir, dass das geplant ist. Er will uns nicht einmal eine schriftliche Bestätigung über unser Gebot schicken. Vielleicht muss er das auch nicht, aber es ist schon merkwürdig. Es ist eine deutschlandweit tätige, große Kanzlei.