Also bis lang dachte ich immer ich hätte ein wenig Ahnung aber jetzt verzweifele ich doch ein wenig.
Also was unverbindlich bedeutet weiß ich. (ohne eine Verpflichtung einzugehen) Irrtum / Irrtümer (fälschlich für richtig gehaltener Gedanke) Schreibfehler ( sich vertippen ) Zwischenverkauf (dass eine Ware in der Zwischenzeit verkauft wird)
aber wenn man jetzt davon ausgeht das ein Händler ein Auto verkaufen will und Sämtliche Angaben zu dem inserierten Fahrzeug sind unverbindlich. Irrtümer, Schreibfehler und Zwischenverkauf vorbehalten reinschreibt in wie weit kann er dennoch haftbar gemacht werden wenn man das Auto kauft und im nachhinein aber feststellt das das Auto nicht so ist wie er gesagt hat bzw. es Inseriert hat.
Beispiel : Händler verkauft auto über das Internet. Setzt Bilder vom Auto rein und auch ein Foto vom Serviceheft. In der Beschreibung unter Extras schreibt er Scheckheftgepflegt , Garantie und Nichtraucher Fahrzeug
Man Fährt da hin .. Unterhält sich .. man wird sich einig ... der Händler sagt noch einem das vor Übergabe eine Inspektion gemacht wird und das folgende Mängel noch repariert bzw ausgetauscht wird.
Man zahlt summe x bei dem Händler als Anzahlung und bekommt die Papiere mit. für die Anmeldung
Durch Zufall stellt sich raus das das Auto nur bis 2008 Scheckheft gepflegt wurde danach wurde nichts mehr ins Heft eingetragen. Als der Händler daruf angesprochen wird sagt er .. das hätte er angegeben . er hatte extra ein Foto von der Letzten Seite des Serviceheft gemacht was bzw. wann es zuletzt eine " Wartung" erhalten hat Nach weiterem Frage stellt sich raus das Sämtliche Serviceintervalle nicht eingetragen wurden zu mindestens die letzten 7 Jahre somit weiss man nicht ob und wann der Zahnriemen gewechselt wurde. Wann die Bremsflüssigkeit zu letzt gewechselt wurde usw.
Jetzt beruft der Händler sich auf : Sämtliche Angaben zu dem inserierten Fahrzeug sind unverbindlich. Irrtümer, Schreibfehler und Zwischenverkauf vorbehalten.
Im Kaufvertrag gibt der Händler 12 Monate Gewährleistung (Die Sachmängelhaftung des Verkäufers wird auf ein Jahr beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Ggf. noch bestehende Ansprüche gegenüber Dritten aus Sachmängelhaftung werden an den Käufer abgetreten)
Kann ein Händler sich damit rausreden? das die Angaben zu dem inserierten Fahrzeug unverbindlich sind. Irrtümer, Schreibfehler und Zwischenverkauf vorbehalten. ? Schriftlich wurde im Kaufvertrag bezüglich Scheckheft usw nichts geschrieben. wird haben nur die Internet anzeige und das was er uns im Gespräch vor Unterschrift gesagt hat.
Ich glaube du hast da was Mißverstanden. Es ist kein Hersteller...es ist ein Gebrauchtwagen..und ich habe keinerlei Belege erhalten über durchgeführte Reperaturen.