Muss ein Grenzgänger ( CH ) eine Gehaltserhöhung d. Finanzamt ( D ) melden?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, das müsstest du dem deutschen Finanzamt selber melden (das steht auch so auf den Bescheiden), da das Finanzamt ja keine Mitteilung von deinem Arbeitgeber bekommt. Wenn die Erhöhung aber nicht stark ausfällt, so stellt sich die Frage, ob das wirklich nötig ist. Letztendlich zählen ja die Angaben der EkSt.-Erklärung. Wenn du bestrebt bist, möglichst passende Steuer-Vorauszahlungen zu leisten, dann solltest du die Lohnerhöhung auf jeden Fall mitteilen.

hm würds mal eher machen. AM Ende vom Jahr bekommen sie es ja sowieso mit, aber würde auf Nummer "Sicher" gehen...