muss ein Gerichtsvollzieher jeden Fernseher pfänden?

8 Antworten

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Hallo Tornado,

die Frage bzgl. der Pfändbarkeit eines Fernsehers taucht im Zusammenhang mit der Zwangsvollstreckung immer wieder gerne auf.

Grundsätzlich ist ein TV- Gerät im Rahmen §808 Abs. 1 ZPO möglich. Welche Gegenstände nicht gepfändet werden können, ergibt sich aus §811 Abs. 1 ZPO. Die für den Fernseher interessante Ziffer ist die Nummer 1, welche sich auf den Hausrat bezieht. Daraus geht aber nicht eindeutig hervor, ob Fernseher hiervon generell betroffen sind. Gleichzeitig sagt §812 ZPO aus, daß Hausrat nicht gepfändet werden SOLL. Für die Theorie in Sachen Zwangsvollstreckung bedeutet das eine nicht ganz klare Rechtslage mit Tendenz zu: ein Fernseher kann grundsätzlich gepfändet werden. Sollte der Fernseher das einzige "visuelle Medium zur Außenwelt" sein, könnte Dein Recht auf Informationsbeschaffung auch noch dadurch gewahrt bleiben, daß der GV eine Austauschpfändung nach § 811a ZPO vornimmt. Näheres müßte ich ggf. in der Kommentierung nachlesen, bin aber momentan zu faul dafür.

All das ist aber, wie bereits gesagt, eher Theorie. In der Praxis beläßt der GV den Fernseher üblicherweise beim Schuldner und pfändet ihn nicht. Grund ist, daß es sich fast immer um ein Standardgerät handelt, wobei Elektro- bzw. Elektronikartikel eine ohnehin geringe Halbwertzeit hinsichtlich Werthaltigkeit und Innovationsstand haben. Damit wird ein TV- Gerät für eine Pfändung mit anschließender Versteigerung relativ uninteressant. GV wissen das. Fazit: ich bin der Auffassung, daß Du nicht damit zu rechnen brauchst, daß ein GV Deinen Fernseher pfändet. Folglich MUSS ein GV ihn auch nicht pfänden.

Ich hoffe, meine Antwort hat Dir weitergeholfen.

Beste Grüße

itasca

Hey,
Also erstmal 2 Sachen:
1. Jeder hat einen Anspruch auf einen Fernseher
2. Gerichtsvollzieher pfänden nur lohnenswertes. Dabei ist die Lagerung und Kosten für die Zwangsversteigerung zu berücksichtigen.

Ich weiß jetzt nicht, was dein Fernseher kostet, aber ich denke Mal nicht, dass man ihn pfänden wird. 32 Zoll sind jetzt glaub ich auch nicht so mega viel, als dass es sich lohnen würde ihn zu pfänden und dir einen Ersatz zu besorgen. Das würde sich nicht rentieren.
Gruß Tobi

der Neupreis lag bei 300 €

Alleine dadurch, dass er ausgepackt wurde, hat er schon einen großen Wertverlust erlitten. Das ist bei allen elektronischen Geräten so. Daher bin ich mir sehr sicher, dass er nicht gepfändet wird.

Wenn du mehrere hast, vielleicht. 

Es gibt eine sogenannte Austauschpfändung. Wenn du ein Luxusmodell mit allem Klimbim hast, kann es gegen ein weniger luxuriöses ohne Tinneff ausgetauscht werden. Wird aber wohl nicht so oft gemacht, weil die Kosten meist höher sind als der Gewinn. 

Das hängt vom Wert des Gerätes ab. Hast Du ein Luxusgerät, was einen vierstelligen Betrag gekostet hat, kann er Deinen Fernsehr mitnehmen und Dir ein preisgünstiges Modell hinstellen.

Hallo!

Das hängt vom Wert des Fernsehers bzw. dessen "Verwertbarkeit" ab ------> einen uralten ITT aus den 80ern mit fetter Röhre oder einen winzigen Campingfernseher, den es vor 15 Jahren bei Kaufland für 99 Euro gab, wird niemand mehr pfänden.. weil man damit kein Geld mehr bzw. keine Schulden tilgen kann.