Muss ein Fußballverein die erhaltene Ablösesumme für einen Spieler versteuern?

3 Antworten

Fließen diese dann komplett an Verein

Ja.

darf er diese (mal abgesehen von möglichen Beteiligten wie Beratern und
Anwälten) behalten, oder muss die Ablösesumme versteuert werden?

Besteuert wird der Bilanzgewinn am Ende eines Wirtschaftsjahres.

Nicht der Bilanzgewinn wird besteuert, sondern das Einkommen, dass sich nach den steuerrechtlichen Normen ergibt.

Ja, denn wie das Wort Transfererlöse schon sagt, es handelt sich um Erlöse, die versteuert werden. Umgekehrt muss ein Verein auch den bezahlten Transfersummen über die Vertragslaufzeit abschreiben.

So ein Verein wird verlangt ein Mal im Jahr. Einnahmen und Ausgaben werden verrechnet. Sie zahlen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.

Die Bundesligavereine insgesamt zahlen pro Jahr ca. 1 Milliarde Euro Steuern


Das ist natürlich logisch. Ich zielte mit meiner Frage aber auch daraufhin ab, ob es bei Ablösesummen etwas Vergleichbares wie eine USt gibt o. Ä.

@FlusiFred

Was heißt Vergleichbares? Dieser Umsatz ist umsatzsteuerbar und mangels Befreiungsvorschrift auch umsatzsteuerpflichtig.