Muss ein Fußballverein die erhaltene Ablösesumme für einen Spieler versteuern?
Ich habe mich darüber bisher noch keine Gedanken gemacht. Angenommen Verein a) kauft den besten Spieler von Verein b) für eine Summe von 50 Millionen Euro. Fließen diese dann komplett an Verein b)/darf er diese (mal abgesehen von möglichen Beteiligten wie Beratern und Anwälten) behalten, oder muss die Ablösesumme versteuert werden? Falls der abgebene Verein tatsächlich die Ablöse versteuern muss wäre die Höhe (%) natürlich interessant.
Gruß Frederic
3 Antworten
Fließen diese dann komplett an Verein
Ja.
darf er diese (mal abgesehen von möglichen Beteiligten wie Beratern und
Anwälten) behalten, oder muss die Ablösesumme versteuert werden?
Besteuert wird der Bilanzgewinn am Ende eines Wirtschaftsjahres.
Nicht der Bilanzgewinn wird besteuert, sondern das Einkommen, dass sich nach den steuerrechtlichen Normen ergibt.
Ja, denn wie das Wort Transfererlöse schon sagt, es handelt sich um Erlöse, die versteuert werden. Umgekehrt muss ein Verein auch den bezahlten Transfersummen über die Vertragslaufzeit abschreiben.
So ein Verein wird verlangt ein Mal im Jahr. Einnahmen und Ausgaben werden verrechnet. Sie zahlen Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer.
Die Bundesligavereine insgesamt zahlen pro Jahr ca. 1 Milliarde Euro Steuern
Was heißt Vergleichbares? Dieser Umsatz ist umsatzsteuerbar und mangels Befreiungsvorschrift auch umsatzsteuerpflichtig.
Das ist natürlich logisch. Ich zielte mit meiner Frage aber auch daraufhin ab, ob es bei Ablösesummen etwas Vergleichbares wie eine USt gibt o. Ä.