muss ein flüchtling ein auto anmelden in deutschland damit er fahren darf?

14 Antworten

Jeder muss in Deutschland, um fahren zu dürfen grundsätzlich eine Fahrerlaubnis besitzen, entweder eine deutsche oder aus einem anderem EU-Mitgliedsstaat.

Und das Fahrzeug muss zugelassen sein (durch die Zulassungsstelle), braucht TÜV und muss über eine Haftpflichtversicherung verfügen, muss auch jeder tun.

Wenn dieser Flüchtling tatsächlich ein Auto gekauft haben sollte, muss er sich, wie jeder andere auch, an unsere Gesetze halten. Und die besagen, dass er das Fahrzeug anmelden und versichern muss. Außerdem braucht er noch einen Führerschein, der hier anerkannt wird oder muss eine entsprechende Nachprüfung machen. So einfach ist das nicht, mit dem mal schnell ein Auto kaufen und fahren. Was er in seinem Heimatland machen darf oder auch nicht, gilt hier nichts. Hier muss er sich an unsere Regeln und Vorschriften halten, wie alle anderen auch. Da gibt es keine Ausnahme für Flüchtlinge.

Du brauchst den Fahrzeugbrief. mußt auf das Fahrzeug angemeldet sein und zumindest die Haftpflichtversicherung auf das Auto haben. Anders geht es in Deutschland nicht!

erst mal braucht er einen führerschein der hier auch anerkannt ist. und ein auto das zugelassen und versichert ist

auch wenn das in der alten heimat anders war

Der Fahrer muss

a) eine gültige Fahrerlaubnis habe und auf Verlangen vorzeigen können und

b) natürlich muss das Fahrzeug angemeldet sein, einen aktuellen TÜV haben (d.h. auch verkehrstauglich sein) und über eine gültige Versicherung verfügen

Fehlt eines der beiden macht sich der Flüchtling strafbar.
Geld- oder Freiheitsstrafe wären die Folge.
Weiterhin wird der reguläre Führerschein in weite Ferne rücken ...