Muss ein Energieversorger störende Erdkabel auf Baugrunstück umverlegen?

4 Antworten

sorry, aber der energieversorger hat recht. er, beziehnngsweise seine kabel waren zu erst da. und dass er das nicht überbaut haben mag, ist nachvollziehbar, angesichts der tatsache, dass jederzeit durch einen wandernden stein, tiefenrost etc. ein Kabelschaden entstehen kann. und dann wäre es eben schlecht wenn dein Haus oben drüber steht...

für mich stellt sich hier die frage, ob dir das voher bewusst war, dass da kabel sind. wenn nein, dann wäre die nächste, ob der verkäufer des grundstücks dies bewusst verschwiegen hat. in dem fall könnte man sich nämlich dort die kosten fürs Umlegen wieder holen.

also umlegbar sind die kabel denke ich auf jeden fall, die frage ist eben, wers bezahlt und was es kostet...

lg, Anna

das problem ist auch,niederspannungskabel sind nicht eingetragen im grundbuch,wurde nur bei hochspannung gemacht 20kv

@wollyuno

die niederspannungskabel müssen da auch nicht eingezeichnet werden, wenn das grundstück schon "vermient" ist. aber der energieversorger hat schon pläne...

lg, Anna

Es kommt darauf an, wann er diese Kabel verlegt hat. Sind die Kabel widerrechtlich auf einem Grundstück verlegt worden ohne Zustimmung des Grundstückeigentümers, ist er verpflichtet, dies auf seine Kosten zu beseitigen. Hat der Vorbesitzer dem zugestimmt, haben Sie Pech gehabt. Hatte der Vorbesitzer Kenntnis davon und dies beim Verkauf jedoch Ihnen gegenüber verschwiegen, könnten Sie eine Rückabwicklung des Kaufes wegen eines erheblichen Mangels in Erwägung ziehen.

Oftmals haben diese Kabel Schleifen, sodass die sich "etwas" umlegen lassen. Für größere Umverlegungsmaßnahmen muss jedoch mehr Aufwand betrieben werden. Bezahlt muss es allemal vom Grundstücksbesitzer werden.

die reichen für hausbau meist nicht und wir haben keine mehr verlegt die letzten 20 jahre

@wollyuno

Klar, wenn die Trasse mitten unterm Haus liegt, nutzt es eh nix.

er verlegt sie schon aber gegen bezahlung,nach kostenaufwand und es hat bestimmt einmal der vorbesitzer zugestimmt sonst wären sie nicht im grundstück