Muss ein Emblem am Kühlergrill das man ans Auto montiert vom TÜV abgenommen werden?

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Wenn es keine spitzen oder scharfen Kanten gibt steht einer Montage nichts im Wege.

Es dürfen keine Stumpfen abstehende , Spitzen und scharfkanntigen Teile weder in Fahrtrichtung und generell am aussenbereich der Karosserie montiert werden von denen keine Zulassung einer autorisierten deutschen Typprüfstelle Vorliegt.

Bei kunststoffteilen ist beispielsweise sogar ein sogenannter Bruchtest vorgeschrieben der im Falle eines Unfalls die entstehenden Schäden dritter über die des normalen Serienfahrzteuges hinaus vergrößern.

Das fängt beim normalen Zubehörfrontspoiler an dessen bruchverhalten keine schafren kannten ermöglichen darf. Scharfe Kannten sind per deffinition beispielsweise Biegeradien oder kannten kleiner 10 mm. Typembleme sind nochmal als besonderen Gefährdungsrisiken ausgewiiesen.. , das kommt vom sogenannten Fussgängerschutz den der Gesetzgeber in den Zulassungsrichtlineien deffiniert hat.

schau mal den Mercedes stern an und wie aufwendig der befestigt ist , durch federkraft gehalten wird iund leicht wegzudrücken oder zu biegen ist. gleiches gilt zb für die anderen sogenannten Rolls dessen Emili ( die kühlerfigur ) im Falle eines Unfalls nach innen verschwindet um eine gefährdung von dritten vermieden wird.

Es muß auf alle Fälle vermieden werden das sich ein Fussgänger im verkehrsgeschehen und dazu zählen nunmal auch unvermeidbare Unfälle daran verletzt daran hängen bleibt ohne sich einfach davon befreien zu können und noch so einiges .. deshalb ist der Anbau des Teiles vom TÜV zu überprüfen ob das teil eintragungsfähig und damit ggf auch eintragungspflichtig ist oder wird..

Die nächste verkehrskontrolle wird Dir dein Fahrzeug ev sogar aus dem Verkehr ziehen oder zwangsweise stillegen wenn du ohne eintragung damit erwischt wirst. den die Betriebserlaubniss erlischt wenn nicht geprüfte anbauten odr einbauten durchgeführt werden..

Der versicherungsschutz kann auch erlöschen oder die Versicherung kann und wird Dich im schadensfall regresspflichtig machen und eventuelle Schadensersatz -leistungen bei dir zurückfordern..

Du kannst das Teil anfertigen und beim Tüv vorlegen , dort fragen was man tun muß um das eigetragen zubekommen . Wichtiger Unterschied... die fragestellung muß nicht lauten bekomme ich das eingetragen sondern was muß ich erfüllen das ich das eingetragen bekomme.. und das ist ein großer Unterschied,... Dann noch einen prüfer ingenieur zu finden der sich mit dem Tema befasst ist der Zeite Schritt zum Erfolg.. Joachim

wenn die hönerner nicht vorne heraus ragen, dann steht der sache generell nichts im wege. eingetragen muss es auch nicht werden. wenn doch, dann hilft auch der tüv nicht. dann wäre das ding schlicht gefährlich und muss wieder ab bzw. darf nicht montiert werden.

lg,Anna

Wenns eine Plakette ist, die Flach anliegt, kannst Du sie anschrauben. Ein Stierkopf a la Mercedesstern oder Jaguar-Kühlerfigur wird wohl eher nix. Ist für fußgänger zu gefährlich.