Muss ein Anwalt Unterlagen wieder rausgeben?

6 Antworten

Ist auch Lächerlich, sind eigentlich deine Unterlagen. Machen kannst du dagegen nichts. Ach und hättest du keine Kopien gegeben, hätte sie die Originale Kopiert und du hättest draufzahlen müssen, von daher biste so ganz gut weggekommen.

Genauso ist es ...

hätte sie die Originale Kopiert und du hättest draufzahlen müssen

das kenne ich aber anders!!

@amdros

Und wie? Wie wärs wenn du auch etwas schreibst? o.O So ist es nunmal, nen Anwalt berechnet halt jeden fizzel den er macht. Soll er dir die tinte und farbe schenken oder wie? Was ist wenn jemand mit 500 blättern kommt? Immernoch? 3000 blätter? ... Gibts alles. Auch wenn du andere erfahrungen gemacht hast, ist das nunmal nicht die regel, und dies sollte man nicht als die einzige wahrheit verkaufen. Klar kulanz und entgegenkommen gibt es immer, bei nen paar blätter seh ich da auch kein Problem. Aber es muss ebend nicht.

Dann erkundige Dich doch bei der Anwaltskammer ob sie Dir die Richtigkeit der Aussage bestätigen. Weise auch gleich daraufhin, daß Du die Unterlagen kopiert hast was ich schon eigenartig finde..normalerweise wird das von der Kanzlei übernommen. Also sind auch die Kopien Dein Eigentum!!

wenn die Unterlagen in der Kanzlei kopiert werden, kostet eine Kopie mehr, als wenn der Mandant sie selbst kopiert.

Insoferne ist es besser für den Mandanten die erforderlichen Kopien gleich selbst mitzubringen.

Und diese Kopien sind Arbeitsunterlagen ... und bleiben beim Akt in der Kanzlei ...

@Entdeckung

Hatte ja unter Razzorhead Antwort schon gepostet..ich habe es vor kurzem anders erlebt. Meine Unterlagen wurden in der Kanzlei kopiert ohne zusätzliche Kosten..mag aber sicher an der Kulanz der Kanzlei liegen!?

@amdros

jp ... das liegt an der Kanzlei ... normal ist das Kopieren eine Dienstleistung, welche verrechnet wird. Genau so, wie jedes Telefonat verrechnet wird oder zumindest verrrechnet werden kann.

@Entdeckung

Telefonat..ja, da wird eine Pauschale berechnet..na ok..laß mich gern belehren :-))

Nein, muss sie nicht ... die Originale sind in deinem Besitz, das ist das einzige das wirklich zählt ... die Kopien, welche die Anwältin benötigte um deinen Fall zu studieren und sich in die Materie einzuarbeiten ... die sind Teil des Aktes, welcher in der Rechtsanwaltskanzlei verbleibt.

Weshalb willst du diese Kopien wiederhaben?

Vermutlich wegen der Kosten, welche dir durch das Kopieren entstanden sind ... oder? Diese Kosten darfst du nicht rechnen, denn wenn du keine Kopien gebracht hättest, dann wären deine Originale in der Kanzlei kopiert worden ... und diese Kopien würden dir in jedem Falle verrechnet, und sie kosteten dir mehr, als die durch dich angefertigten.

und ... wobei noch zu bedenken wäre, wenn jemand von der Kanzlei ... Jurist oder jjuristischer Laie ... deinen Akt auf die von dir rückgeforderten Kopien überprüfen müsste, dann würde dich das Geld kosten.

Du müsstest für die Arbeitsleistung (das Prüfen) und für die Anfertigung von Kopien, welche beim Akt bleiben müssten, bezahlen.

Anwälte.......

Es gab nur wenige vor denen ich einen Respekt empfand. Die Meisten waren aufgelasene Idi.... und ich habe eine Menge von denen kennengelernt. Der hier "tätige" WillLoman vor dem ich respektable Hochachtung empfinde möge mir verzeihen.

Es ist richtig, die Kopien sind im Handakt "einjournalisiert" und womöglich mit Anmerkungen versehen. Mein Rat - nicht weiter rumärgern sondern neue für den nächsten Anwalt anfertigen.

Bestandteil meiner Handakte

Selbst dann, wenn die Anwältin nicht mehr für dich tätig ist, hat sie eine Akte angelegt. Alle eingereichten Papiere sind Gegenstand der Akte.

Vielleicht verspricht sie sich doch noch irgendwelche Rechnungserstattungen von dir. Da wäre das Herausgeben der Unterlagen kontraproduktiv.

Menschlich ist es (für mich) nicht in Ordnung - juristisch wohl schon.