Muß ein angemeldetes Fahrzeug unbedingt TÜV haben?

6 Antworten

Naja, ohne TÜV, bzw. mit abgelaufenem TÜV ist dein Fahrzeug nicht mehr versichert. Dadurch, dass du deine Adresse geändert hast, musst du dein fahrzeug ummelden. Eine Ummeldung geht aber nur, wenn dein Fahrzeug TÜV und somit auch eine Versicherung aufweisen kann.

Ja, das ist so. Die Zulassungstelle kann jederzeit nachfragen ob für das Fahrzeg eine gültige HU besteht, sie kann sogar eine Außerordentliche hU anordnen, wenn man den Verkehrstauglichen Zustand Deines Fahrzeuges anzweifelt. Du kannst eigentlich froh sein, daß Du keine Ordnungswidrigkeitsanzeige bekommen hast, wnen du mit dem Schein zum StVA gehst, denn die HU ist vermutlich um mehr als 9 Monate überzogen, das sind 40 EUR und 2 Punkte. Siehe in §29 StVZO, dort sind von der Vorführung der HU nur befreit :

§ 29 Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger (1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind 1. Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, 2. Fahrzeuge der Bundeswehr und der Bundespolizei.

die Motorräder die nicht fahrbereit unter Plane abgedeckt im Hof stehen sind in den ausnahmen leider nicht aufgeführt. Demnach kannst Du das Krad nur abmelden oder zusammenbauen und zur HU bringen, aber wenn das Krad nicht "durchkommt" bring es das ja nicht, also melde es ab und hoffe darauf, das der Sachbearbeiter das nicht zur anzeige bringt. Unter StVA würde das nicht tun, aber in der Nachbarstadt wird so verfahren

Habe ich auch so gemacht, aber nur vorrübergehend. Außerdem das Kennzeichen für ein Jahr reservieren lassen.

Übrigens waren es fast 10 Jahre, dass das Motorrad keinen gültigen Tüv hatte. War selbst bischen erschrocken. Es wurde aber in dieser Zeit NIE im Straßenverkehr bewegt.

in der tat ist der tüv nötig, wenn das motorrad angemeldet ist und der nachweis kann auch von der kfzstelle verlangt werden.

auf der seite des tüvs kann du nachschauen, was passiert, wenn du dem nicht nachkommst, das kostet nämlich richtig geld.

zur not fährst du beim tüv vor, fällst durch und hast danach nochmal 4 wochen.

Ohne TÜV keine Zulassung und ohne Zulassung keine Versicherung - aber eine vorübergehende Abmeldung bis zum Frühjahr sollte eigentlich nicht rabattschädlich sein. Meines Wissens geht das, solange es weniger als sechs Monate sind. Aber befrage dazu auf alle Fälle Deine Versicherung.

Ja, das muß tatsächlich den TÜV haben. Solange das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist, hat der Halter sich im den ordnungsgemäßen Zustand zu kümmern.