Muss die Versicherung von Hermes den Transportschaden bezahlen?

5 Antworten

Den Sachverhalt in einer e-mail an Hermes schildern (wenn nicht schon geschehen). Erwähnen, das ein Freund (oder wer auch immer, niemand aus der Familie) beim ordnungsgemäßen Einpacken des Ceranfeldes geholfen hat.

Der Versandauftrag hätte bei nicht ordnungsgemäßer Verpackung abgelehnt werden müssen, wurde er aber nicht und somit angenommen.

Aufforderung und Fristsetzung zur Begleichung des Schadens. Betrag nennen resp. nachweisen. Erwähnen, dass dies nicht das erste Mal ist, dass mit Hermes verschickte Ware beschädigt beim Empfänger ausgeliefert wird. - Je mehr Du in Vorleistung gehst, also klare Forderungen stellst und damit ein Hin und Her an Schreiberei vermieden wird, desto besser sind die Chancen des Einlenkens der Gegenseite.

Schlusssatz: Diese Schreiben geht gleichlautend in Kopie an die zuständige Verbraucherzentrale in XX und das Wirtschaftsmagazin WISO zur Kenntnisnahme resp. weiteren Bearbeitung. Beide auf CC setzen (Die Adressen findest Du im Internet, von denen bekommst Du dann eine Bestätigungsmail). Das hat mir schon oft geholfen.

Die spinnen wohl - mal ein bißchen Dampf machen.

Viel Glück 🍀

🙋

Hier kommt es tatsächlich daruf an ob die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde oder nicht.

Wenn die Ware ordnungsgemäß verpackt wurde und die Ware beim Transport beschädigt wurde (sieht man z.Bsp. das die Verpackung während des Transports beschädigt wurde), dann muss in der Regel das Transportunternehmen den Schaden ersetzen. Wurde die Ware jedoch nicht ordnungsgemäß verpackt, muss der Transportdienstleister nicht zahlen.

irgendwann reicht auch eine "ordnungsgemäße" Verpackung nicht, insbesondere bei Glasmaterialien. 

Entsprechender Warnhinweis auf der Verpackung!

Vielleicht zum Gericht gehen oder die Anklagen sonst kannst du nichts tun.Aber wenn bei deren Webseite steht das Sie keine kaputten Waren von denen bezahlen kannst du ebenfalls nichts tun...:)

Berufe dich auf die Transportversicherung, die du abgeschlossen hast, du hast sie hoffentlich bezahlt, dann ist das kein Problem. Wenn du die Ware allerdings "nicht versichert" aufgegeben hast, dann musst du das bezahlen

Du musst beweisen können das die Ware ordnungsgemäß verpackt war. Ein wenig Packpapier um ein Cerankochfeld reicht nicht.