Muss die Steueridentifikationsnummer bei einer Gelderbschaft immer angegeben werden...

3 Antworten

Laut Gesetz ist das steuerliche Identifikationsmerkmal in jeder Steuererklärung anzugeben (§ 139a Abs. 1 Satz 1 AO).

Allerdings ist umstritten, ob diese gesetzliche Verpflichtung verfassungsgemäß ist (anhängiges BFH-Verfahren: II R 46/10).

Genau genommen verstößt es nämlich gegen die Menschenwürde, einen Menschen steuerlich anhand dieser Nummer zu identifizieren. Die Identifikation über persönliche Daten wie Name, Geburtsdatum, Adresse usw. wäre genauso sicher möglich und in Zeiten der Hochleistungs-EDV auch technisch zu bewältigen. Vor allem würde sie den Bürger nicht zu einer bloßen Nummer degradieren. Der Bürger kann sich also guten Gewissens darauf berufen, dass er das steuerliche Identifikationsmerkmal nirgends angibt.

Die Identifikationsnummer ist doch nicht nur für Steuern. Die Identifikationsnummer soll sobald sie komplet eingeführt ist auch für sämtliche andere Behörden gelten. Im übrigen kann das Finanzamt die Nummern auch abfragen. Selbst wenn du sie nicht in die Formulare einträgst, wird sie eben vom Bearbeiten eingefügt.

deine Steuer-Identnummer ist steuerlich wie ein Ausweis - und wie willst du ein gläserner Bürger werden ohne Steuer-Ident?

Das heißt,  wenn die Erbschaft unter dem Freibetrag liegt muss trotzdem die ID angegeben werden?

@Celija

eine Erbschaft brauchst du nur dann an zu geben, wenn die Freibeträge überschritten sind. Warte einfach auf eine Aufforderung des FA.

Gerade durch das steuerliche Identifikationsmerkmal wird man zum gläsernen Bürger. Und das ist ja vom Fiskus auch damit bezweckt.