Muss die Stadt handeln, wenn ein Baum mein Auto auf meinem Privatparkplatz beschädigt?

4 Antworten

Der Baum lebt gottseidank noch , der war schon lange dort bevor da jemand einen KFZ Stellplatz errichtete !

Das Recht hat das "Großgehölz" auf seiner Seite :  der Baum bleibt !

Es ist ein relativ junger Baum und der Parkplatz war in diesem Fall zuerst da ;)...

Da gibt es Urteile und Klagen zu Hauf.Grundsätzlich sind Laub,Nadelfall,Verharzung,Kiefer,Lärche,Ahorn,etc.hinzunehmen .Ich würde mich mit den anderen Parkplatzmietern zusammentun.Ihr verlangt eine Reduzierung des Mietzinses,oder die starke Einkürzung des Baumes.Durchsetzen könnt Ihr das nur außergerichtlich.Lehnt der Eigentümer,Vermieter ab,habt Ihr nur die Möglichkeit den Platz zu kündigen.Ja,es gibt Baumsatzungen,große Bäume,alte Bäume oder seltene Exemplare stehen unter besonderem Schutz.Obstbäume oder jüngere Bäume dürfen meistens entfernt werden.Manchmal ist eine Geldzahlung oder eine Ersatzpflanzung vorzunehmen.

Ich würde vorschlagen,das der Eigentümer gebeten wird,die Erstellung eines Carportes zu prüfen,bzw.die Genehmigung hierfür anzufragen.Wenn er einsehen muss,das niemand den Parkplatz mehr anmietet,er Geld verliert,wird er das wohl tun.

Das Problem ist, dass der (sehr junge) Baum auf städtischem Grund steht, der Parkplatz aber in Privatbesitz ist.

Wenn ich das richtig Verstehe, kann ich da nur auf das Verständnis der Stadt hoffen, oder?

@frato

Ich denke,wenn der Baum nicht von der Stadt gepflanzt wurde,er sich "wild" angesiedelt hat,kann er entfernt werden.Das würde ich erfragen.Wenn er von der Stadt angepflanzt wurde,kann er mit Erlaubnis ,ggf Geldzahlung / Ersatzpflanzung auch entfernt werden.Die Rechte des Eigentümers sind: Überhängende Zweige dürfen entfernt werden.Ich würde die Abstände prüfen.3 Meter sind zur Grundstücksgrenze einzuhalten.Ist das nicht der Fall,kann der Eigentümer die Stadt zur Entfernung auffordern und dies auch einklagen.Als Mieter seid Ihr auf den Goodwill des Vermieters/ Eigentümers angewiesen und dieser,dann auch von der Stadt,wenn der Baum von dieser rechtmäßig gepflanzt worden ist.

Jetzt geht eh nichts mehr, der Stichtag ist der 30.03.  aber ihr könnt das mal beim Amt melden.  Im Moment bleibt euch nichts anderes übrig als das Auto abzudecken ... 

Habe gehört es gibt Methoden um den Baum eingehen zu lassen....