Muss die Schufa Einträge nach 3 Jahren löschen?

6 Antworten

Die Schufa löscht erledigte Einträge drei volle Kalenderjahre nach Erledigung automatisch.

Sprich wir nehmen an, du bezahlst eine Forderung am 30.12.10, dann erfolgt die Löschung am 31.12.2013. Zahlst du die gleiche Forderung am 02.01.11 dann erfolgt die Löschung am 31.12.2014.

Alle laufenden Einträge, also laufende Konten, Kredite, noch nicht beglichene fällige Salden, Kontokündigungen die noch nicht bezahlt sind, usw. werden nie gelöscht. Egal wie lange diese drin stehen.

Vorher kann die Löschung immer nur durch den Gläubiger erfolgen. Der darf aber nur löschen, wenn er der Schufa gegenüber eingesteht, dass seine Meldung falsch war. Das werden logischerweise nicht tun, nur um nett zu dur zu sein. Einzige Ausnahme sind Forderungen unter 1000 Euro welche binnen 4 Wochen nach Meldung komplett beglichen werden. Die werden sofoert gelöscht.

Die Schufa löscht die Einträge erst wenn du alles bezahlt hast und es mit erledigt vermerkt ist. Dies aber dann erst am ende nach Erledigung des 3 Kalenderjahres. Es besteht die Möglichkeit den Eintrag auf vorzeitige Löschung zu bekommen.

Die Schufa löscht die Einträge erst am Ende des 3 Kalenderjahres NACH der Erledigung. Eine vorzeitige Löschung ist nicht immer Möglich, kommt auf den Eintrag an ! Hast du eine eidesstatliche Erklärung abgegeben oder einen sogenannten Haftbefehl dazu erhalten IST es möglich, wenn du eine titulierte Forderung hast, ist es NICHT möglich !

Nein,ich glaube nach 6 Jahren.Wenn du alles vorher abbezahlt hast kannst du aber mit den entsprechenden Nachweisen eine vorherige Löschung aus dem Register beantragen.lg

6 Jahre ist die Laufzeit einer Privatinsolvenz.

Die 3 Jahre stimmen so, steht auch auf den Seiten der Schufa.

Wie schon geschrieben: Wenn Sie die Löschung von Daten aus der Schufa  schnell haben wollen, d.h. wenn Sie eine "saubere" Schufa brauchen, sollten Sie sich selbst drum kümmern, indem Sie die Gläubiger dazu bringen, Ihnen schriflich zu bestätigen, dass die Forderungen erfüllt sind und darum müssen SIE sich selbst kümmern. Die Gläubiger sind nicht an Ihrem Ruf interessiert! Für die macht es nur Arbeit!

Ja, drei Jahre nachdem du die Schulden abbezahlt hast. Vorher wird gar nichts gelöscht.