Muss die Schufa ein abwicklungskonto löschen wenn der Grund der Anregung des Kontos falsch ist?

2 Antworten

Ein Abwicklungskonto ist ein "Konto in Abwicklung", es muß also notwendigerweise von einer der beiden Vertragspartner vorher gekündigt worden sein. Nun besteht es nur noch für Abwicklungszwecke und wird danach entweder gelöscht oder durch einen neuen Vertrag wieder in ein aktives Konto rückverwandelt.

Als Inkasso-Anwalt kann er dir das Konto nicht kündigen, das muß die Bank machen. Er könnte allerdings eine Vollmacht haben, im Auftrag der Bank das Konto dir gegenüber zu kündigen, danach könnte er es als "Abwicklungskonto" (= gekündigtes Konto) der Schufa melden. Es müßte also entweder die Bank dir gegenüber oder der Anwalt mit Beifügung seiner Kündigungsvollmacht dir gegenüber das Konto gekündigt haben.

Eine Meldung an die Schufa hat keine rechtlichen Wirkungen auf Verträge, sie kann also nie die Kündigung selber sein. Guck' noch einmal alle deine Unterlagen durch, vielleicht ist dir die Kündigung (Bank oder Anwalt+Vollmacht) entgangen. Ist irgendwo eine zeitliche Lücke (und der Brief ist im Briefkasten zwischen Werbung verloren gegangen)? Dann könntest du den Inkasso-Anwalt anschreiben und höflich um eine Kopie der damaligen Kündigung+Vollmacht bitten. Er muß Unterlagen 10 Jahre aufbewahren.

Und parallel dazu auch die Bank anschreiben, mit der Bitte, eine Fotokopie der damaligen Kündigung, die sich nicht in deinen Unterlagen befindet, zu senden. Es sind also 2 Briefe unterwegs, um festzustellen, wer das Konto gekündigt hat und wann.

informiere die Schufa über den genauen Sachverhalt. Wenn sie sich weigern das zu korrigieren kannste immer noch Anwalt einschalten. Die Schufa trägt das ein was ihr zugetragen wird, ob falsch oder richtig können sie nicht überprüfen