Muß die Privathaftpflicht den Kostenvoranschlag übernehmen? 145 Euro Schaden (zzgl MwSt)
Meine Freundin hat unseren Wohnzimmer Tisch beschädigt. wir sollten einen Kostenvoranschlag an die Versicherungn schicken. Der Tisch kostete vor 7,5 Jahren 180 Euro. Die Reparatur jetzt 140 Euro. Die Versicherung möchte aber jetzt daß wir die Rechnung einreichen. Nütürlich möchte ich den Tisch nicht mehr reparieren lassen, mir lieber gleich einen neuen kaufen. Muß die Versicherung auch den Kostenvoranschlag (abzügl. MwSt.) übernehmen?
1 Antwort

Aufgabe der Privathaftpflicht ist es, einen beschädigten Gegenstand wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Das kann mit einer Reparatur erfolgen. Ihr solltet die Rechnung einreichen.
Einen neuen Tisch wirst Du Dir durch die Schadensersatzleistung in gleicher Art und Güte kaum kaufen können. Denn die Privathaftpflicht kommt nur für den Zeitwert auf. Der dürfte nach fast acht Jahren sehr gering ausfallen.
An Deiner Stelle würde ich den Tisch reparieren lassen. Dann hast Du wenigstens noch einen Tisch.