Muß die Privathaftpflicht den Kostenvoranschlag übernehmen? 145 Euro Schaden (zzgl MwSt)

1 Antwort

Aufgabe der Privathaftpflicht ist es, einen beschädigten Gegenstand wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Das kann mit einer Reparatur erfolgen. Ihr solltet die Rechnung einreichen.

Einen neuen Tisch wirst Du Dir durch die Schadensersatzleistung in gleicher Art und Güte kaum kaufen können. Denn die Privathaftpflicht kommt nur für den Zeitwert auf. Der dürfte nach fast acht Jahren sehr gering ausfallen.

An Deiner Stelle würde ich den Tisch reparieren lassen. Dann hast Du wenigstens noch einen Tisch.

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