Muss die polizei einen Fahrer identifizieren um eine Straftat zu verhängen?

5 Antworten

Nach meinem und mir bekannten Rote-Ampel-Verfahren gibt es zwei realistische Szenarien:

1. Du findest einen doofen, der seinen Lappen nicht braucht und einen Monat Fahrverbot verkraften kann.

2. Nach Einspruch wird der Fall vor einem Richter verhandelt, der eine plausible Erklärung erwartet.

Die Polizei verhängt keine Straftaten.

Wenn Du eine entsprechende "Anzeige" bzw. einen Bußgeldbescheid erhältst ist es an Dir zu erklären, wer am Steuer Deines ! Wagens gesessen hat.

Versuchst Du es auf die "Dummstelltor" - Du wissest nicht wer gefahren sei, dürfte Dir für die Zukunft das Führen eines Fahrtenbuches auferlegt werden.

Seit wann sind Polizeibeamte Richter? Außerdem ist der Rotlichtverstoß keine Straftat sondern eine Ordnungswidrigkeit. Folglich ist der Rote Ampel - Verstoß auch kein Delikt.

Deine Frage macht keinen Sinn.

Eine Straftat begeht man, sie wird nicht verhängt.

Das Überfahren einer roten Ampel ist keine Straftat, sondern eine Verkehrsordnungswidrigkeit.

Strafen können nur gegen den Täter verhängt werden. Die Halterhaftung gibt es nur im ruhenden Verkehr (Parkverstöße).

.... nö, denn die Damen und Herren verhängen so etwas nicht.