Muss die Polizei die Verkehrsregeln beachten?

12 Antworten

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Die Polizei darf die Verkehrsregeln natürlich nicht grundsätzlich missachten, sondern ist daran normalerweise genauso gebunden wie alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben u.a. Polizeibeamte allerdings Sonderrechte (gem. §35 StVO). D.h. wenn es zur Erfüllung sog. hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist, sind sie von den Vorschriften der StVO befreit (Geschwindigkeitsbegrenzungen, Ampeln, Verkehrszeichen usw.). Dies gilt natürlich nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (andere Verkehrsteilnehmer dürfen behindert aber nicht gefährdet werden).

Mit Blaulicht und Einsatzhorn (gem. §38 StVO) haben die Sonderrechte übrigens nichts zu tun. Diese ordnen nur an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer sofort freie Bahn zu schaffen haben.

Super Antwort mit Quelle und Richtigstellung der geläufigen Meinung. Danke!

@pekole

jep, das hat einen Daumen verdient!

@timbo86

Sehr vorbildlich! Allerdings wird hier nur die Rechtslage wiedergegeben, aber: Wen interessiert schon das Gesetz? Wer von euch fährt direkt am Ortseingangsschild exakt 50 km/h? Wäre Pflicht. Welcher Arbeitgeber dokumentiert eine Gefährdungsbeurteilung für deinen Arbeitsplatz? Wäre Pflicht. Die Liste könnte noch weit....geführt werden! Zwischen Recht und Gesetz und dem tatsächlichen Handeln klaffen eben mitunter große Lücken...

@charmpagner

tja.. es wäre schön wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an die Vorschriften halten würden... insbesondere Polizeibeamte (z.B. wg. der Vorbildfunktion) ... es wäre aber wohl utopisch davon zu träumen. Zum Glück sind sich die meisten Polizeibeamten ihrer Vorbildfunktion aber bewusst und verhalten sich entsprechend ... diese fallen allerdings viel weniger auf, als die schwarzen Schafe, die sich nicht an die Vorschriften halten.

Nein, dass darf sie nicht. Auch die Polizei muss sich an die Verkehrsregeln halten, es sei denn sie fahren unter Einsatz mit Sonderrechten (Also Blaulicht und/oder Martinshorn).

die Sonderrechte (gem. §35 StVO) haben nichts mit Blaulicht und Einsatzhorn (§38 StVO) zu tun!

Blaulicht und Einsatzhorn ordnen lediglich an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben. Mit der Beachtung/Missachtung der Verkehrsregeln durch die Polizei hat das nichts zu tun.

@PepsiMaster

Das soll also heißen, dass die Polizei auch ohne den Einsatz von Blaulicht und/oder Martinshorn über rote Ampeln fahren darf?

@obiwana

Genau das heißt es!

Natürlich dürfen sie es nicht einfach so! Normalerweise müssen sich auch Polizeibeamte an die Verkehrsregeln halten .. so wie alle anderen auch. Nur wenn es zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist und unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sind sie von den Vorschriften der StVO befreit.

Die Polizei ist grundsätzlich an die Verkehrsregeln gebunden. Unter Ausnutzung von Sondersignalen und der erforderlichen Achtsamkeit sind Ausnahmen gestattet.

Sondersignale sind für die Inanspruchnahme der Sonderrechte nicht notwendig, sondern nur die Voraussetzungen des §35 StVO. Blaulicht und Einsatzhorn ordnen lediglich an, dass alle anderen Verkehrsteilnehmer freie Bahn zu schaffen haben. Mit der Beachtung/Missachtung der Verkehrsregeln durch die Polizei hat das nichts zu tun.

Sicher! Zumindest sollte sie das (also die Regeln beachten, meine ich)...

na klar außer im EInsatz oder wenn sie einen Einsatz bekommen