Muss die Gutschrift abgegrenzt werden?

1 Antwort

Da die Gutschrift wirtschaftlich ins alte Jahr gehört, buchen wir wie folgt:

Buchung im alten Jahr (um den Aufwand im alten Jahr auszugleichen):
Sonstige Forderungen an Aufwand (das Konto, auf dem ihr die Anzeige bucht)

Buchung im neuen Jahr (bei Realisation):
Bank an Sonstige Forderungen