MUSS die Gebäudeversicherung auf den Eigentümer lauten oder geht auch der Bewohner?

6 Antworten

Bei der Gebäudeversicherung muss der Eigentümer nicht unbedingt als Versicherungsnehmer eingetragen werden.

Allerdings sollte bei der Gebäudeversicherung ein Hinweis enthalten sein über die Eigentumsrechte.

Beispiele dazu:  

Gebäude gehört Herrn XY alleine / Frau XY ist im öffentlichen Dienst und erhält dafür einen günstigeren Beitrag.

Gebäude wird auf die Kinder überschrieben. Eltern erhalten ein lebenslanges Nießbrauchrecht mit der Erweiterung, dass sie die Versicherungen und Hauskosten weiterhin bezahlen.

Wenn das Gebäude finanziert ist, wird die Bank verlangen, dass zumindest die Feuerversicherung auf den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer lautet.

... natürlich geht es auch über Bewohner, mit vollem Risiko für den ET und deshalb nie zu empfehlen!

Eure Eltern sind durch die Überschreibung nicht mehr Eigentümer. Ihr müsst keine neue Gebäudeversicherung abschließen, dann gäbe es nämlich insgesamt zwei.

Teilt die Veränderten Verhältnisse dem Versicherer mit, dieser wird sich entsprechend an Euch wenden und über die Rechte aufklären.

Es ist zu beachten, dass der Versicherungsnehmer im Schadenfall die Versicherungsleistung erhält... daher ist es in jedem Fall und mit Blick in die Zukunft ratsam, die Police wie oben vorgeschlagen umzustellen.

eine Gebäudeversicherung wird vom Eigentümer abgeschlossen und auf die Nebenkosten angerechnet.

Also, es ist so, dass unsere Eltern uns vor Jahren das Haus überschrieben haben, aber selber ein lebenslanges Wohnrecht haben, unentgeltlich selbstverständlich. Wir wohnen dort gar nicht. An die Versicherung hat keiner je gedacht. Jetzt fiel sie uns plötzlich ein - es ist auch kein Schadensfall gewesen seitdem. Die Versicherung läuft also noch auf meine Eltern. Müssen wir eine neue abschließen? Oder kann es so weitergehen? Aber würde die Versicherung im Schadensfall zahlen?

@Astridbaby

erkundigt euch bei Versicherung und lasst den Vertrag aktualisieren