Muss die Ehefrau des Verstorbenen die gemeinsame Wohnung verkaufen um ein Pflichtteil auszuzahlen wenn Sie keine anderen Mittel hat?

2 Antworten

Der Pflichtteil ist ein gesetzl. Mindetanspruch und innerhalb von 30 Tagen nach Forderung auszubezahlen. Daher ist es dem Schuldner, nicht Berechtigten grds. zumutbar, eine Hypothek aufzunehmen und die ratenweise zu begleichen um die Summe aufzubringen.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa belastetes Haus, auf das keine Zweithypothek gewährt würde, Unverkäuflichkeit wg. Sanierungsstau oder Nießbrauchsrecht, keine anderer Nachlasswert oder eigenes Vermögen, mag ein angerufenes Gericht auf Stundung oder Teilzahlung erkennen.

G imager761

Möglicherweise ist ein Bankkredit bei den niedrigen Zinsen eine echte Alternative. Die Bank hätte die Eigentumswhg. ja als Sicherheit. Also sprich mal mit eurer Hausbank.

Ein weiterer Vorteil: Der Miterbe könnte von einer zukünftigen Wertsteigerung der Whg. nicht mehr partizipieren...

Andere Möglichkeit wäre ein Verkauf mit lebenslangem Wohnrecht, damit würde sie dem renitenten Kind ebenfalls eine lange Nase ziehen.