Muss die Anzeige persönlich unterschrieben werden bei der Polizei?

3 Antworten

Das kommt auf die grundlegende Art der Anzeige und deren urhebende Person an.

Wenn Du persönlich eine Anzeige " auf Antrag " stellst, dann musdt Du das Dokument in der Regel auch persönlich nach Aufzeichnung und schiftlicher Niederlegung zur Vervollständigung des Antrages signieren. Ausweisen müsstest Du Dich dann auch.

Etwas anderes wäre es aber, wenn Du wegen schwererer Delikte mit " Bejahung des öffentlichen Interesses ) eine Anzeige stellen willst. Dann handeln Polizei und Staatsanwaltschaft im Interesse der Öffenlichkeit automatisch im Verfahren der Strafverfolgung. ( dann ist die Polizei automatisch als ausführende Behörde schon anzeigepflichtig )

Dann müsstest Du nur unterschreiben, wenn Du eine wichtige Aussage dort ergänzend zu Protokoll gibst.

Alle diese genannten Verfahren erfolgen in der Regel durch persönliche Vorsprache im Polizeirevier.

Nein! Du kannst auch einen anderen hinschicken und die Anzeige machen lassen. Man du bist doch schon da, um eine Anzeige zu machen, warum sollte denn ein andere die Unterschreiben?

Ja natürlich.