muss der versicherungsnehmer auch den kaufvertrag des autos unterschrieben?

5 Antworten

Eigentümer, Halter und Versicherungsnehmer müssen nicht dieselbe Person sein: Eigentümer ist derjenige der den Kaufvertrag unterschrieben hat, Halter ist nur für die Entrichtung der Kfz-Steuer zuständig und der Versicherungsnehmer versichert das Auto, wohl gemerkt, es wird das Auto versichert, nicht eine Person

Ja geht. Du bist dann Halter, dein Vater ist VN.

Zur Zulassung benötigst du eine EVB Nummer. Achte darauf, daß dort dein Vater VN ist und du Halter bist. Viele Gesellschaften wollen diese Trennung nicht und erheben deshalb einen Zuschlag. Besonders wenn keine häusliche Gemeinschaft besteht.

Nein - die Unterschrift im Kfz-Versich.vertrag genügt vollauf ;-))

Gruß siola55

Das ist kein Problem, der Versicherungsnehmer muss nicht im Kaufvertrag stehen.

Ist unabhängig