Muss der Vermiter bei Auszug des Untermieters informiert werden?

6 Antworten

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Muss ich dem Vermieter (Wohnungsbaugenossenschaft) Bescheid geben, dass mein Untermieter auszieht, wenn ich in der Wohnung bleibe und sich ansonsten für den Vermieter nichts ändert?

Das sind zwei verschieden Mietverträge und so hat der V ermieter mit dem Untermietvertrag nichts zu schaffen.

Trotzdem würde ich den Vermieter informieren.

Ich habe Angst, dass sie mir die Wohnung kündigen, wenn ich da alleine wohne, weil ich nicht so viel verdiene, aber meine Eltern die Wohnung für mich finanzieren würden.

Solange die Miete bezahlt wird, ist alles in Butter.

Dein Vermieter hat mit dem Untermietverhältnis nichts zu tun, also mußt Du ihn auch nicht über den Auszug Deines Untermieters informieren.

So lange Du die Miete an Deinen Vermieter pünktlich zahlst gibt es für diesen keinen Grund Dir zu kündigen.

Du musst dem Vermieter Bescheid geben. Kündigen kann er dir nicht so einfach, egal, wie deine finanzielle Lage aussieht. Solange das Geld von Dir überwiesen wird, musst du nicht mal sagen, dass deine Eltern dir helfen. Außer deine Eltern überwiesen die Miete direkt an deinen Vermieter, weil ja dann ein anderer Name auf den Auszügen steht. Aber eine kurze Telefonische Info würde da dann auch ausreichen.

Laut Mietrecht musst du den Vermieter über den Auszug informieren, da sich ja der Untermietvertrag ändert. Du darfst schließlich auch nur mit Zustimmung des Vermieters einen Untermietvertrag abschließen. 

Der Vermieter hat außerdem kein Recht, dir zu kündigen, nur weil der Untermietvertrag verändert wird. Der Untermietvertrag hat mit deinem Mietvertrag nichts zu tun. Außer es ist im Mietvertrag anders geregelt, was ich bezweifel. 

Also keine Sorge, du kannst deinem Vermieter den Auszug mitteilen, ohne eine WIRKSAME Kündigung zu befürchten. 

Da der UMV ja bewilligt wurde, ist es kein Problem dem Vermieter den Auszug mitzuteilen. Keineswegs darfst du glauben, du könntest nun eine andre Person an Stelle deines Ex als Untermieter aufnehmen. Mit ihr müsste ein neuer UMV abgeschlosen werden. Er bräuchte auch eine erneute Zustimmung des Vermieters.

Ich will ja auch gar keinen neuen Untermieter, ich habe nur Sorge, dass der Vermieter mich rauskickt, weil ich alleine natürlich weniger verdiene, als mit meinem Exfreund zusammen. Deswegen fragte ich, ob ich den Vermieter überhaupt vom Auszug des Untermieters informieren muss und ob der Vermieter mich dann theoretisch rauskicken könnte, auch wenn meine für mich Eltern bürgen.

@BilleBille

Deine Befürchtung ist unbegründet. Du hast einen Mietvertrag und der Auszug deines Freundes ist kein Kündigungsgrund. Irgendwie erfährt es der Vermieter sowieso. Er könnte dann mangels fehlender Vertrauensbasis u. U. Probleme machen (wenn du ihn nicht informierst).

@albatros

Aha, ok, danke, das hilft mir sehr weiter. Dann werde ich den Vermieter informieren, sobald mein Exfreund ausgezogen ist. Vielen Dank!

@BilleBille

Mach's so, da hast du bestimmt Ruhe und gut ist.