Muss der Vermieter vor meinem Einzug tapezieren?

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Der VM muss weder eine renovierte Wohnung übergeben noch muss in der Wohnung ein Bodenbelag sein.

Im Mietvertrag kann vereinbart werden, dass der Mieter die Einzugsrenovierung übernimmt.

Ob Du zum Mietende renovieren musst oder nicht, kommt immer darauf an, wie lange Du in einer Wohnung wohnst und ob Du auch - wenn es notwendig ist - die entsprechenden Arbeiten ausführst.

Ziehst Du z.B. innerhalb der im Mietvertrag genannten allgemeinen Fristen, zu denen üblicherweise renoviert wird, aus, musst Du bei Auszug nicht renovieren.

Wohnst Du aber z.B. 10 Jahre in der Wohnung, schon nach 5 Jahren sind Schönheitsreparaturen notwendig, sie werden nicht ausgeführt und die Wohnung ist nach 10 Jahren völlig abgewohnt, dann ist zu renovieren.

Irrig ist auch die Ansicht,dass bei Auszug nicht zu renovieren ist, wenn bei Einzug renoviert wird, wenn der Mieter farbige Wände und Decken währedn der Mietzeit hat.

Hier hat er, wenn die Farben zu grell sind, auch Renovierungen vorzunehmen.

Zur Verlegung des Bodenbelages bitte beachten, dass der Belag nicht verklebt wird.

Im Übrigen. Ein derariges Vorgehen ist zwar oft durch private VM zu erwarten, bei einer Wohnungsbaugesellschaft - mir sind bundesweit agierende Unternehmen in unserer Region - auch englische - bekannt, kenne ich das nicht.

Empfehlung - achte auf alle möglichen Mängel. Insbesondere auf Schäden an Türzargen, an Türblättern, die Türe aus den Angeln heben und prüfen, ob ein Mieter zuvor wegen dem Bodenbelag die Türe - soll es geben - abgesägt hat, auf Heizkörper, die Lackschäden haben, auf Armaturen im Bad, Dusche, WC ob diese verkalkt und/oder schwer gängig sind, auf Badewanne, ob diese durch Reinigungsmittel rau ist, Schäden an der Badewanne, an der Duschwanne, prüfe Waschbecken auf Haarrisse, prüfe die Fenster, ob diese sich gut öffnen und kippen lassen, prüfe bei Rolladen deren Funktionstüchrigkeit, prüfe Rolladengurte, soweit Boiler oder andere Wasseraufbereitungsgeräte vorhanden sind, lasse die letzte Wartung nachweisen, ist eine Therme vorhanden, lasse die letzte Wartung nachweisen, prüfen die Türsprechanlage soweit vorhanden und zwar aus der Wohnung und unten dam Haus, stelle den Stand der Stromzähler fest, stelle den Stand von Kalt-und Warmwasserzählern fest, verlange eine Zwischenablesung vor Einzug Deiner Heizung ( wenn Zentralheizung)( bitte beachten, dass wir einen sehr kalten Januar-März hatten, im Mai es relativ kühl ist und Du etwaige Mehrkosten für die Zeit vor dem Einzug sonst mittragen musst))

Ich weiss, ich habe hier sehr viele Hinweise zur Beachtung gegeben. Vollständigkeit ist nicht garantiert. Ich gebe den Hinweis aus Erfahrung.

Gerade Wohnungsbauunternehmen, die etwas ausserhalb des Üblichen agieren, finden meist beim Auszug des Mieters alle Mängel und Schäden, die sie beim Einzug nicht in den Mietvertrag aufgenommen haben.

Achte darauf, dass alle Mängel, alle Schäden in den Mietvertrag aufgenommen werden.

Es muss ein bewohnbarer Bodenbelag drinnen sein. Das kann alles mögliche sein, PVC, Teppich o.ä. Der kann aber auch rammschig aussehen... Alles andere, wie Tapete etc. muss im Mietvertrag stehen. Wenn da z.B. steht: bei Auszug musst Du renovieren, dann muss sie bei Einzug renoviert sein, mit Tapete usw.

Nein, ist er nicht.

Kommt auf den Mietvertrag an. Solltest du tapezieren müssen (natürlich kostet das eine Menge Geld) brauchst du allerdings bei deinem Auszug das nicht zu tun. Sparst das Geld dann ein.

eine wohnung muss nicht renoviert sein , allerdings würde ich dieses dann im mietvertrag vermerken lassen