Muss der Vermieter mit einwandfreien TV Empfang zur Verfügung stellen?

6 Antworten

Also soweit ich weiß muss er entweder eine Gemeinschaftsanlage (,die funktioniert,) zur Verfügung stellen, ODER er darf dir zumindest nicht verbieten eigenes anzubrigen. Kurzum er darf nicht zwischen dir und Glotze stehen. Aber ich bin kein Mietrechtsanwalt ;)

er meinte zur Nachbarin so Dinge wie "man soll sich nicht so anstellen= oder "man könnte ja auch mal stattdessen ein Buch lesen"

Wobei es sicher ein leichtes wäre entweder LNB zu tauschen oder die Anlage zu justieren zu lassen.

Hab ihm eben gemailt und als nächstes werde ich ihm eine Frist setzen den Mangel zu beheben,anderenfalls werde ich mir eine eigene SAT Anlage installieren

Entscheidend ist, ob Du lt. Mietvertrag oder durch Zahlung entsprechender Nebenkosten für die Nutzung der SAT-Anlage zahlst und damit auch Anspruch auf einwandfreien Empfang hast.

Falls Du daraus keinen Anspruch ableiten kannst, musst Du prüfen, inwieweit ein Kabelanschluss, DVB-T oder über Internet ein vernünftiger Empfang möglich ist. Wenn nicht, muss er tatsächlich entweder für guten Empfang über seine SAT-Anlage sorgen (was systembedingt nicht bei jedem Wetter möglich ist) oder aber Dir das Anbringen einer eigenen Schüssel erlauben.

Die Rechte von Mietern für das Aufstellen von Satellitenschüsseln wurden durch den Bundesgerichtshof (BGH) wesentlich gestärkt. Der Vermieter kann nun das Anbringen von Parabolantennen nicht mehr generell untersagen. Wenn mit dem Hinweis auf einen vorhandenen Kabelanschluss eine Klausel im Mietvertrag das Anbringen von Satelliten-/Parabolantennen ausnahmslos verbietet, so ist das in Zukunft nach dem Urteil des Karlsruher Gerichts komplett unwirksam. Aufgrund der geschützten Informationsfreiheit laut dem Grundgesetz, müssen aber z.B. Ausnahmen für Ausländer gemacht werden, damit diese ihre Heimatprogramme empfangen können. Desweiteren wurde das Aufstellen solcher Schüsseln auf eigenem Balkon durch den Bundesgerichtshof (BGH) erleichtert, wenn dadurch keine Beschädigung des Gebäudes sowie keine Störung des optischen Eindrucks erfolgt.

...Der Vermieter weigert sich.... das wir uns eigene SAT Anlage auf dem Balkon anbringen dürfen....

Dünnes Eis, auf dem der Vermieter steht. Du hast ein Recht auf TV-Grundversorgung. Wenn diese nicht gewährleistet ist, rund um die Uhr, kannst du sehr wohl deine eigene Sat-Anlage auf dem Balkon anbringen. Sie darf nur das Gesamtbild der Wohnanlage nicht beeinträchtigen. Wenn es dir also gelingt, die Schüssel so aufzustellen, dass sie von außen / unten nicht gesehen wird, spricht nichts dagegen. Es gibt mittlerweile auch genügend Urteile, die in dieser Hinsicht die Rechte eines Mieters stärken.

das wird allerdings schwierig das man sie nicht sieht.Der Untermieter hat auch eine und der Vermieter hat dies trotz Unbehagen zur Kenntnis genommen

Wenn Ihr was für die Nutzung der Anlage bezahlt, also entweder direkt, oder die Nebenkosten, dann MUSS er die Anlage reparieren lassen, sonst könnt Ihr diese Gebühr kürzen oder einbehalten. Wenn Ihr nichts zahlt, und er lässt die Anlage aber auch nicht reparieren, dann dürft Ihr eine eigene Schüssel montieren. JEDER hat das Recht auf einwandfreien Fernsehempfang!

Generell bin ich genau deiner Meinung habe jedoch bedenken das er ja sagen könnte ich kann ja Schließung DVB-T Nutzen auch wenn ich das nicht will denn dann kann ich eben sehr viele Sender nicht mehr gucken bzw sky Empfang ist dann auch nicht mehr möglich.