Muss der Vermieter eine Kündigungsbestätigung schreiben?
Hallo,
habe unseren Mietvertrag vor ein paar Wochen ganz normal fristgerecht zum 30.09. gekündigt. Habe den Brief per Einschreiben verschickt und auch die Bestätigung von der Post, dass der Brief zugegangen ist (Unterschrift vom Vermieter).
Da ich bisher von Vermieter direkt noch nichts gehört habe, habe ich ihn eben angerufen. Er sagte dass er die Kündigung erhalten habe und alles gut ist, aber er sieht keinen Grund das extra schriftlich zu bestätigen (unnötiger Postverkehr...).
Soll ich darauf bestehen? Habe eigentlich keinen Grund ihm zu misstrauen. Eigentlich würde mir persönlich der Postnachweis und seine mündliche Auskunft reichen...
14 Antworten
Wieso solltest Du ihm misstrauen? Wer hat am Ende den Schaden, wenn er irgendwann behauptet, keine Kündigung rechtzeitig bekommen zu haben?
Nicht rechtzeitig? Es geht um 1 Monat Miete, die der Vermieter vielleicht noch haben will. Du hast jedoch den Zustellnachweis der Post und die Behauptung des Vermieters, keine Kündigung darin bekommen zu haben, wäre dementsprechend wohl zu dünn.
Ein Prozess deswegen lohnt nicht. Auch nicht, 1 Monat Miete von der Kaution einzubehalten.
Der Vermieter hingegen wird interessiert sein, möglichst bald einen neuen Mieter zu finden, der möglichst lückenlos schon am 1.10.2019 einziehen kann. Da alle guten Mieter auch erst einmal kündigen müssen, wird er sich wohl beeilen, die Mietersuche schon im Juli und nicht erst im Ferienmonat durch zu ziehen. Dabei ist er sowieso auf Deine Hilfe angewiesen, indem Du z. B. Besichtigungstermine erlaubst. Frag ihn doch mal in ein paar Tagen an, wann Du damit rechnen musst, dass er wegen Terminen auf Dich zukommt. Dann hättest Du erneut, auch ohne seine Bestätigung, den Nachweis, dass er die Kündigung erhalten hat.
So eine Bestätigng zu schreiben, auszudrucken, eintüteln, teure Briefmarke drauf und zum Briefkasten zu tragen ist wirklich höchst lästig und eben total überflüssig.
... solche Mieter kenne ich auch.
Geben horrendes Porto aus für eine Unterschrift und verlangen dann noch zusätzlich eine.
Schaue einfach in die Urkunde, was die beiden Vertragspartner, besonders Du, dort zu diesem Thema vereinbart hast.
Eine Kündigung ist rechtlich gesehen eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Du hast deinen Willen erklärt (also dass du kündigen willst) und du kannst nachweisen, dass dein Vermieter dein Schreiben erhalten hat. Somit passt für dich alles. (Wobei eine kurze Bestätigung deines Vermieters natürlich nett wäre - vielleicht kann er dir ja eine E-Mail schicken oder so!)
Völlig überflüssig. Die liegt dann sowieso nur rum und eine E-Mail ist rechtlich bedeutungslos, wenn es darauf ankommt.
Ein Anrecht auf eine Bestätigung hast du nicht also kann der Vermieter das problemlos verweigern. Gültig ist sie aber trotzdem.
Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die keiner Bestätigung bedarf. Von daher ist dein Anliegen etwas oversized.