Muss der Vermieter bei einem Mangelfolgeschaden an der Mietsache Schadenersatz zahlen?

5 Antworten

Folgeschaden an was?

Schäden an der Mietsache, nicht am Eigentum des Mieters, muß zunächst der Vermieter tragen.

.....

Also bei einem Mangelschaden muss der Vermieter ja zahlen, auch wenn er dies nicht zu verschulden hat.

Wie kommst Du zu dieser Ansicht?

Das ist schlichtweg falsch:

- Beauftragt der Mieter einfach einen Monteur ohne das es erforderlich ist, zahlt der Auftraggeber

- Der Vermieter muss zwar in Vorleistung gehen, aber stellt sich heraus, dass ein Schaden vom Mieter verursacht wurde, kann er Schadenersatz fordern.

Wie sieht es jetzt aber Mange"folge"schäden aus?

Siehe oben.

LG

johnnymcmuff

aber bei anfänglichen Mängeln muss der Vermieter doch zahlen..

und wenn z.B. ein rohr platzt und aufgrund dessen das Wasser Laminat schädigt, ist dies ja ein Mangelfolgeschaden. Da wollte ich wissen ob der Vermieter dann auch haften muss, auch wenn er es nicht wissen konnte

@lisalischen90

aber bei anfänglichen Mängeln muss der Vermieter doch zahlen..

Grundsätzlich gilt:

Wenn der Mieter einen Schaden nicht zu vertreten hat, muss der Vermieter zahlen und das gilt auch für Folgeschäden.

@lisalischen90

Noch einmal: Nein. Der Eigentümer/Vermieter kann das Laminat erneuern und ggf. mit seiner Versicherung abrechnen oder eben nicht.

Du hast als M genau das duch Wasser geschädigte, baugetrocknete Laminat gemietet, was dort bei Besichtigung, spätestens Mietvertragsbeginn bereits lag.

Und keinen Anspruch auf ein neues, wenn es den vertrgsgemäßen Gebrauch der Mietsache ermöglicht :-O

G imager761

@johnnymcmuff

Unsinn: Der VM schuldet dem M keinen besondern Ausstattungsstandard, sondern "Tauglichkeit zur vertragsgemäßen Nutzung".

Er muss daher Folgen eines Wasserschadens an seinem Eigentum weder beheben noch irgendwem Schadensersatz bezahlen.

Mietgegenstand ist der bei Anmietung vorhanden Zustand, mithin auch ein Laminatboden nach Bautrocknung infolge eines  Wasserschadens. Ein behobener Mangel wäre nicht einmal offenbarungspflichtig.

Der M kann also keinen Austausch des  Bodenbelags beanspruchen, nur weil er von dem Wasserschaden erfuhr und es gern so hätte.

G imager761

 Muss der Vermieter bei einem Mangelfolgeschaden an der Mietsache Schadenersatz zahlen?

Es muss immer der zahlen, der den Schaden verursacht hat.

Hat ein Mieter einen Auftrag erteilt und dadurch ist ein Schaden entstanden, haftet der Mieter.

Genauso ist es wenn Besucher bei dem Mieter zu Gast sind und die verursachen einen Schaden - ist auch der Mieter in der Haftung, wenn die Besucher den Schaden nicht ersetzen, bzw. ersetzen können.

Der Vermieter bzw. seine Haftpflichtversicherung sind zahlungspflichtig.


Muss der Vermieter bei einem Mangelfolgeschaden an der Mietsache Schadenersatz zahlen?


Natürlich nicht. Erstens entsteht dem M gar kein bezifferbarer Schaden, zweitens liegt kein Mangel vor, dessen Behebung der VM überhaupt schuldet: Gemietet wie besehen und übernommen gilt auch für den M :-O

Der VM haftet nur für nachträglich entstandene, erhebliche (!) Minderungen der Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch (!) der Mietsache, § 536 II BGB :-)

G imager761