Muß der Verkäufer im Fahrzeugbrief stehen?

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Also: Der Verkäufer muss definitiv nicht im Fahrzeugbrief stehen.

Zwecks dem 3.000 km mehr ist der Kaufvertrag maßgebend. Wieviel gesamtkilometer steht denn im Kaufvertrag. Wenn der Verkäufer nicht über die vertraglich vereinbarte Kilometerfahrleistung kommt ist der Vertrag nach wie vor gültig. Bis zur Übergabe darf er mit dem Auto fahren. Allerdings ist diese Vorgehensweise sehr unproffesionell.

Zwecks Privatverkauf oder Händlerverkauf gilt folgendes. Wenn Ihr das Fahrzeug z.B. im Internet gesehen habt (mobile.de, autoscout24.de etc.) unter Händlerverkauf - also der Händler hat es beworben - dann gelten auch die Gewährleistungsbestimmungen. Wenn das Fahrzeug eindeutig als Privat angeboten wurde dann erhält ihr keine Garantie.

Ein Tipp: Kauvertrag ganz genau durchlesen...wenn irgendwo AGBs auftauchen dann ist es definitiv ein Geschäfsverkauf.

Gruß

In den neuen Fahrzeugbriefen steht inzwischen gar kein Vorbesitzer mehr.

Wenn nicht klar und deutlich bei Verkauf gesagt wurde, dass der Wagen nicht mehr gefahren werden darf, dann ist der Verkäufer absolut im Recht. Ist natürlich nicht nett, wenn der mal eben so noch ein paar Tausend Kilometer drauf fährt, ist aber sein Recht, wenn nicht eindeutig etwas anderes gesagt wurde.

Es sei denn, es war vorher offensichtlich erkennbar, dass der Wagen nicht mehr vom Vorbesitzer gefahren wird (also z.B. Autonummer abgeschraubt). Dann könntet Ihr Chancen haben.

Wirkliche Gewissheit kann aber in dem Fall nur der Anwalt geben. Ich zweifel aber, dass Ihr da Erfolg habt.

Letztendlich hättet Ihr in dem Moment, wo Ihr den Wagen gekauft und die mehr gefahrenen Kilometer erkannt habt, ja vom Kauf zurücktreten. Das habt Ihr ja scheinbar nicht getan.

der wagen wurde offenbar mit roten nummerschildern gefahren

@Eistiara

Na, dann weiß ich es auch nicht. Fragt doch lieber einen Anwalt, bevor ich hier was falsches sage.

falsch !! der letzte halter steht drin

Nein, aber im Kaufvertrag eines Kfz und mit diesem Vertrag meldet man ein Auto an. Meist steht der Vorbesitzer im Zulassungsschein angeführt - so ist es in Österreich. Bei Neuwagen hast du ja einen Kaufvertrag - Rechnung.

Auch in Deutschland läuft es so ab, dass man den Kaufvertrag mit Übergabe des Fahrzeugbries und des Fahrzeugs abschliesst. Wie der Vorbesitzer dann noch 3000km "Drauffahren" kann ist mit etwas rätselhaft. Den Kaufvertrag kann er jedenfalls als Beauftragter seiner Tochter unterschreiben.

Warum hast du denn den Vertrag unterschrieben,wenn du jetzt rumjammerst. Hattest doch alle Möglichkeiten nein zu sagen.Wenn er nach dem Kauf noch 3000km gefahren ist und du dafür Zeugen hast ist das Betrug und du kannst ihn belangen.