Muss der Minijob beim Elterngeldantrag angegeben werden?

2 Antworten

Ja du musst ihn angeben.
Die Elterngeldstelle wird dann wahrscheinlich nach dem Ende deines Elterngeldbezuges die Lohnabrechnungen anfordern um zu prüfen, ob du nicht doch mehr gearbeitet hast. 

Es wird nach jedem Einkommen gefragt, also ja, du musst es angeben.