Muss der Mieter die Kosten für den Wartungsvertrag der Gasheizung zahlen?
Hallo ,
Ich habe von meinem Vermieter die Nebenkostenabrechnung bekommen . Auf dieser ist mir aufgefallen , das der Punkt Heizung/Wartung mit knapp 190€ ziemlich hoch ist .
Ich hab mir jetzt die Rechnung vom Vermieter geben lassen . Auf dieser steht "Wartungsvertrag" . Lt. Heizungsfirma ist ein 24 Std. Notruf und Kesselreparaturen mit in dem Preis mit inbegriffen .
Allerdings finden wir hier , das diese zusatzleistungen eigendlich vom Vermieter zu tragen sind und der Mieter nur die Normale Wartung .
Gibt es irgendwo ein Schriftstück wo zu lesen ist , ob der Wartungsvertrag in voller höhe berechnet werden darf ?
Vielen Dank
3 Antworten
Nein, Du musst nicht alles zahlen. Die Wartung ja (falls mietvertraglich vereinbart), die "Reparaturversicherung" nicht. Der Vermieter muss sich diese Kosten vond er Heizungsfirma aufteilen lassen, wenn er den Wartungs-Anteil umlegen will.
Das Schriftstück heisst Mietvertrag, dort steht, dass die Wartungskosten umgelegt werden dürfen. Eine Versicherung gegen Reparaturen wird aber nicht dadurch zur Wartung, dass man "Wartung" auf die Rechnung schreibt.
Wartungskosten für Heizung u.a. gehören zu den Betriebskosten, die anteilig auf die Mieter umgelegt werden.
Wartungskosten sind auch nicht das Problem . Aber dieser Wartungsvertrag inkl. kostenlosen Notdienst und Kesselreparaturen .
Das sind ja ich sag mal für mich Mehrkosten die der Vermieter wenn ich sag mal was am Kessel kaputt geht spart .
Für die Wartung der Heizung, d. h. 1 x jährlich, ist in der Regl der Mieter zuständig, allerdings darf es einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Das muss aber auch in Deinem Mietvertrag stehen. Dort steht bis zu welchem Betrag es Deine Kosten sind. Erscheint mir viel zu hoch die Rechnung.
Da würde ich den Vermieter direkt drauf ansprechen u 200,--€ sind auch ganz schön hoch...
allerdings darf es einen bestimmten Betrag nicht übersteigen.
Das verwechselst Du mit den Kleinreparaturen. Heizungswartung gehört zu den Nebenkosten. Da gibt es keinen bestimmten Betrag. Die Kosten die tatsächlich anfallen muß der Mieter zahlen. Vorausgesetzt es hat alles eine Richtigkeit. Was bei den Zusatzleistungen zur Wartung nicht der Fall ist.
Leider finde ich keine Quelle nach welcher der Mieter für die Wartung der Heizung zuständig ist.Wäre ein kleiner Tip möglich ?
Es steht ein höchstbetrag im Mietvertrag für Wartung von 200€.
Mir gehts nur darum , die vorherigen Jahre war die Wartung immer bei ca. 100€ und jetzt mit dem Wartungsvertrag 80€ mehr . Weil in dem Vertrag zusatzleistungen angegeben sind , die dem Vermieter im ernstfall Geld sparen , aber uns Geld kosten .