Muss der Kindsvater sich auch an den Möbel kauf beteiligen?

6 Antworten

Na, die Frau sucht aus, der Mann muss bezahlen, höhö.

Da die Bezahlung des Unterhalts dazugehört wie die Möblierung der ersten Wohnung des gemeinsamen Kindes, steht eine Beteiligung an. bei einer Bestückung eines Wohungsteils, bei jeweils anderen Lebenspartner (Je nach Wohnort), kann anders ausfallen.

C.S

eule96 
Fragesteller
 28.08.2015, 22:59

also heisst das, dass er auch für die Möbel zahlen muss? er ist auch auf mein handy getreten und zahlt auch keinen cent ich sitze auf so vielen kosten und der verpieselt sich einfach

conzalesspeedy  28.08.2015, 23:04
@eule96

Geh zu einem Rechtsanwalt.

CasiSueper  28.08.2015, 23:05
@conzalesspeedy

Würde ich auch sagen. Wenn er übrigens dein Handy zerstört hat, muss seine Versicherung zahlen. So oder so. 

kleinewanduhr  28.08.2015, 23:12
@CasiSueper

Wieso muss seine Versicherung zahlen? Du kennst den genauen Sachverhalt nicht, warum oder wie es passiert ist. Lag das Handy auf dem Fussboden - oder steppte er auf dem Tisch?

CasiSueper  28.08.2015, 23:13
@kleinewanduhr

Haftpflicht. Nein ich kenne keine Details. -o -o

eule96 
Fragesteller
 28.08.2015, 23:21

also er hat mich geschubst dann ist es mir aus der hand gefallen und er ist drauf getreten

CasiSueper  28.08.2015, 23:28
@eule96

Aus versehen?

Der Mann ist für das Kind unterhaltspflichtig. 

Die Höhe des Unterhaltes ist abhängig vom Alter des Kindes und dem eigenen Einkommen des Mannes. Sein Besitz, Vermögen... spielen dabei keine Rolle - und schon garnicht das seiner Eltern o. a.

Vom Unterhalt für das Kind (den du als Mutter von ihm einfordern musst...) musst du alle Lebenshaltungskosten des Kindes bestreiten: seine Verpflegung, sein Anteil an Miete und Strom, seine Kleidung, Spielsachen, Möbel, später Schulsachen, Klassenausflüge, Freizeitgestaltung..... Zum Unterhalt vom Vater erhältst du dazu auch noch das Kindergeld für das Kind.

An der "Erstausstattung" für das Baby muss sich der Kindsvater ggf. beteiligen, dies zählt zu den "Sonderausgaben", die von beiden Eltern zu tragen sind - anteilig je nach Höhe ihrer Einkommen...

Sollte der Mann selbst so viel verdienen, dass nach Abzug des Unterhaltes für das Kind noch mehr als 1200 Euro von seinem Einkommen übrig bleiben, so wäre er ggf. auch dir selbst noch zum Unterhalt verpflichtet - bis maximal zum dritten Geburtstag des Kindes - das nennt sich "Betreuungsunterhalt"...

Nein muss er nicht. Du bekommst nur unterhalt. Davon muss es bezahlt werden. Nur schulische sachen können eventuell abgesetzt werden

Der muss Unterhalt für das Kind zahlen. Möbel musst du dir alleine holen.

Er zahlt Unterhalt. Der ist auch für Möbel da.