Muss der Handwerker sich an seinen mündlichen Kostenvoranschlag halten?
Eigentlich sollte der Handwerker nur ein LNB anschließen und vier Kabel verlegen. Doch zum Einen hatte ich das falsche LNB besorgt und vor dem Mast, an dem unsere alte Schüssel montiert war, versperrten riesige Bäume den Empfang, die im Laufe der Zeit gewachsen waren.
Der Handwerker machte mir den Vorschlag, die Schüssel ganz neu zu positionieren, so dass ein guter Empfang möglich ist. An Materialkosten nannte er 90,- Euro und an Arbeitszeit veranschlagte es 3 Stunden, in denen das zu schaffen wäre und den alten Mast, würde er gleich mit entfernen. Sein Stundenlohn war 37,- Euro. Alles in Allem sollte mich das also ca. 200,- Euro kosten. Zwei Zeugen waren mit anwesend, als er den mündlichen Kostenvoranschlag machte.
Ich wurde schon skeptisch, als er plötzlich an zu Fluchen fing, dass er seine Flex nicht dabei hätte und dass er nun den Mast abschrauben müsste. Später als er dann die Rechnung erstellte, waren es dann über 4 Stunden, der Materialpreis fiel wesentlich höher aus und das Abmontieren des Masts wurde plötzlich extra berechnet, so dass mit einem Mal ein Betrag von 380,- Euro verlangt wurde.
Um meine 82 jährige bettlägerige Mutter zu schonen, deren Krankenbett im Wohnzimmer steht, gab ich ihm zähneknirschend das Geld und weil ich glaubte eh nichts machen zu können, da ich nichts schriftlich hatte.
Nun sagte mir aber jemand, dass auch mündliche Kostenvoranschläge bindend seien, wenn dies unter Zeugen geäußert wurde. Wer kennt sich mit sowas aus?
3 Antworten
Mit zwei Zeugen in petto würde ich auf jeden Fall mal eine Rechtsberatung machen lassen. Wenn du einen Vertragsrechtsschutz hast: ideal. Kein Problem. Wenn nicht: Verbraucherberatung. Außerdem : Handwerkskammer, Handwerkerinnung. Aber zuallererst: Schreib den ausführenden Handwerksbetrieb nochmal an und leg den Fall aus deiner Sicht dar, und dann sagst du ihm: Zeugen, Handwerkskammer, Innung, Rechtsanwalt, und mach wirklich mal Druck. Der wird schon weich, wenn du das genauso machst : ---Es sei denn, du hast einen schrägen Vogel schwarz damit beauftragt (du hast doch wohl 'ne ordentliche Rechnung !?!
Ja, Rechnung habe ich. ; - )
Auch eine mündlich gestelle Abmachung gilt als Vertrag.Wenn der Handwerker sagt,dass der Einsatz 3 Stunden dauert und für diese 3 Stunden jeweils 37€ bekommt,dann ist dies somit ein Vertrag an den der Handwerker sich halten muss.Nun wenn er seine Flex vergessen hat und der Einsatz somit länger dauert,dann darf er kein weiteres Geld verlangen,weil dies Eigenverschulden war.
trotzdem kann man bei manchen noch etwas kohle rausschlagen