Muss der Handwerker sich an seinen mündlichen Kostenvoranschlag halten?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Mit zwei Zeugen in petto würde ich auf jeden Fall mal eine Rechtsberatung machen lassen. Wenn du einen Vertragsrechtsschutz hast: ideal. Kein Problem. Wenn nicht: Verbraucherberatung. Außerdem : Handwerkskammer, Handwerkerinnung. Aber zuallererst: Schreib den ausführenden Handwerksbetrieb nochmal an und leg den Fall aus deiner Sicht dar, und dann sagst du ihm: Zeugen, Handwerkskammer, Innung, Rechtsanwalt, und mach wirklich mal Druck. Der wird schon weich, wenn du das genauso machst : ---Es sei denn, du hast einen schrägen Vogel schwarz damit beauftragt (du hast doch wohl 'ne ordentliche Rechnung !?!

Ja, Rechnung habe ich. ; - )

Auch eine mündlich gestelle Abmachung gilt als Vertrag.Wenn der Handwerker sagt,dass der Einsatz 3 Stunden dauert und für diese 3 Stunden jeweils 37€ bekommt,dann ist dies somit ein Vertrag an den der Handwerker sich halten muss.Nun wenn er seine Flex vergessen hat und der Einsatz somit länger dauert,dann darf er kein weiteres Geld verlangen,weil dies Eigenverschulden war.

trotzdem kann man bei manchen noch etwas kohle rausschlagen