Muss der Grundstcükseigentümer der Baulast zustimmen?

4 Antworten

Fachanwalt für Baurecht.

Ablehnen kann er es schon, es sei denn, es ist nicht anders möglich (alle Möglichkeiten sind hier zu prüfen).

Bei einer Eintragung zahlt Ihr die Kosten, auch die Kosten des Unterhalts der Zufahrt und auch eine etwaige Nutzungsgebühr müsst Ihr dem Nachbarn zahlen. . Sein Grundstück erfährt ja hierdurch eine Wertminderung und eine zusätzliche Belastung.

Wenn schon ein Geh- und Fahrrecht eingetragen ist, benötigst Du keine weitere Baulast. Das Wegerecht besteht ja schon. Du benötigst die Zustimmung des Nachbarn nur, wenn Du bauliche Veränderungen auf seinem Grundstück vornehmen willst. Wenn er die nicht geben will, schlage ihm doch vor, den Zufahrtsstreifen zu kaufen. Ansonsten hilft ein Anwalt für Sachenrecht bzw. Rechten an Grundstücken.

Es ist sein Grundstück. Und es wären wohl seine Kosten.

Ob man da jemanden zu zwingen kann?

er muss euch die Baulast nicht geben, villt kannst du sie ja kaufen