Muss der entleihende Betrieb mich übernehmen?

6 Antworten

Erkundige dich bei deiner Gewerkschaft. Die Zeitarbeitsfirmen wissen häufig selbst nicht mal, was erlaubt ist und was nicht.

Wenn man in einem solchen prekären Arbeitsverhältnis ist, sollte es das allererste sein, einer Gewerkschaft beizutreten.

Danke, das werde ich auch machen. Habe mich gestern mit einem fest angestellten Arbeitskollegen unterhalten, der hat mir dasselbe empfohlen.

Beim Betriebsrat der Entleihfirma solltest Du auch unbedingt mal nachfragen. Denn es gibt kein Gesetz, das die Übernahme der Leiharbeiter regelt - aber in manchen (größeren) Betrieben gibt es Betriebsvereinbarungen wie z.B. nach 2 Jahren Entleihzeit muss entweder eine Übernahme erfolgen oder der Leiharbeiter muss gehen.

Das wäre ganz neu.

Der Betrieb, der Dich ausleiht, der muß dich überhaupt nicht übernehmen, egal wie lange Du dort arbeitest.

Wenn Du bei der Verleihfirma 3 mal eine Fristverlängerung hattest, dann muß die Zeitarbeitsfirma Dich fest einstellen.

ich habe bereits einen Festvertrag bei der Zeitarbeitsfirma. Es sollte doch aber so sein, dass Zeitarbeiten, nur eine gewissen Zeit "ausgeliehen" werden sollen, um Engpässe zu kompensieren. Dadurch, dass das was mit mir gemacht wird überhaupt möglich ist, stellt doch kaum noch ein Betrieb Mitarbeiter fest ein. 

@Jill2425

Ja, das ist schon so.

Das ist nur leider völlig legal.

I.d.r Ganz im Gegenteil. Die meisten Zeitarbeitsfirmen haben mit den betrieben Verträge, die diesen verbieten, innerhalb einer gewissen Zeit Zeitarbeiter zu übernehmen.

Kannt Du das irgendwie belegen? Genau das ist vom AÜG nämlich ausdrücklich untersagt.

Ich hab nur den "Anekdotischen" Beleg, dass mein Bruder in einem Betrieb nicht übernommen werden durfte, weil er dort kurz vorher über die Zeitarbeitsfirma gearbeitet hatte. Kann allerdings auch dran gelegen haben, dass er noch einen Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma hatte (bin nicht mehr sicher ob das der Fall war). Jedenfalls haben ja Zeitarbeitsfirmen großes Interesse daran, dass "ihre" Arbeiter nicht direkt angestellt werden.

DAS ist gesetzlich verboten.

Gut zu wissen. wie lange gibt es diese Regelung schon?

Ich bin kein Arbeitsrechtler und die Gewerkschaft sagt Dir sicher mehr aber:

Meines Wissens nach ist völlig egal, wie lange der entleihende Betrieb Dich ausleiht. Der hat einen Vertrag mit Deinem Arbeitgeber, also der Zeitarbeitsfirma.

Die Leihfirmen haben grundsätzlich kein Problem mit der Übernahme von Mitarbeitern, wollen dafür aber Geld sehen. So was nennt sich dann Vermittlungsprovision. Je nach Unternehmen werden hier 2 - 3 Monatslöhne / Gehälter fällig.

Ich kennen es noch so, dass die Vermittlung günstiger wird, wenn die entleihende Firma den MA bereits eine gewisse Zeit im Leiheinsatz hatte. Dann hat die ZA-Firma schon Geld mit dem MA verdient. Das muss aber nicht überall so sein.

Ich kenne jedenfalls eine "Sperrfrist" nur zwischen der ZA-Firma und dem entleihenden Unternehmen. Die Firma darf Dich 6 Monate nach dem Einsatz nicht direkt kontaktieren, sonst wird eine Provision fällig. Is t aber auch Vertragssache.

Wenn Dein Entleiher niemenden fest einstellen möchte, ist das seine Sache. Du hattest Da jetzt fast 12 Monate Einsatzpause. Also gibt es nicht immer genug Arbeit für einen zusätzlichen Mitarbeiter.

Wenn dauerhaft genug Arbeit da wäre, würden die jemanden fest einstellen. Zeitarbeiter sind im Dauereinsatz nämlich teuer.