Muss der Betrieb mir ein Auto zur Verfügung stellen?

13 Antworten

Ein Gesetz gibt es nicht, welches Mitarbeitern / Lehrlingen Hilfe vom Betrieb verordnet, wenn das Auto kaputt geht. Das wäre (aus Sicht der Angestellten) auch zu schön um wahr zu sein!

Falls der Betrieb über Firmenwagen verfügt, Du einen guten Draht zu Deinem Vorgesetzten hast und auch weißt, dass diese Fahrzeuge tw. vakant sind, dann würde ich das ganze mal als vorsichtige Frage mit großer Bitte verpacken und unter 4 Augen ertasten.

Ansonsten bleibt Dir ÖV oder ein Leihwagen.

Grüße, ------>

Schulpflicht ? In der Ausbildung ? Wirst du gezwungen auf arbeit zu gehen ? Denke nicht du kannst auch jederzeit kündigen^^

Mit Sicherheit muß Dir Dein Ausbildungsbetrieb keinen Firmenwagen stellen.

Ist Dir die An- und Rückreise zur Berufsschule und zurück zu mühsam, bleibt es Dir freigestellt Dich von Angehörigen bringen bzw. abholen zu lassen. Und vor Ort kannst Du ein Fahrrad nutzen - auch wenn es anstrengend ist. Wenn hier nicht einer Deiner Familienangehörigen  zu Deinen Gunsten auf einen PKW verzichten will - hast Du schlicht Pech gehabt.

Der Betrieb muss das natürlich nicht.

Such dir eine Fahrgemeinschaft!

Von meinem Dorf nach Künzelsau fährt keiner. Die Klassenkameraden kommen aus Umkreis 200 km. Da ist leider niemand dabei der mich mitnehem kann.

Der Betrieb muß Dir keinen Firmenwagen zur Verfügung stellen.

Und ja, Du bist aufgeschmissen.