Muss der Arbeitgeber mir rechtzeitig bescheid geben ob er mich nach Ausbildung übernimmt?

10 Antworten

Das kommt, wie so oft, darauf an.

Arbeitest Du im öffentlichen Dienst, gibt es im § 16 TVaÖD Abs. 3 die Vorschrift, dass der AG dem Azubi drei Monate vor Beendigung der Ausbildung mitteilt, ob er übernommen wird oder nicht.

Ansonsten solltest Du Deinen AG unbedingt darauf ansprechen. Es gibt keine Pflicht des AG (mir ist zumindest keine bekannt) dem Azubi vorab mitzuteilen, ob er nach Bestehen der Ausbildung weiter beschäftigt wird.

Es gibt auch Tarifverträge in denen zumindest eine befristete Übernahme der Azubis geregelt ist. Übernehmen muss ein AG auch, wenn der Azubi Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung ist und dieser innerhalb der letzten drei Monate vor Beendigung der Ausbildung schriftlich die Weiterbeschäftigung verlangt.

Es sollte zumindest rechtzeitig das Gespräch gesucht werden, damit Klarheit herrscht. Von wem dann die Initiative ausgeht, ist dann erst einmal egal, wobei der Chef sicher auf den Azubi zugehen wird, wenn er ihn unbedingt übernehmen will.

Ansonsten muss der Ausbildungsbetrieb nicht bescheid geben. Letztendlich ist der Ausbildungsvertrag ein befristeter Vertrag, der mit Bestehen der Prüfung automatisch endet.

Nein, muss er nicht.

Denn Dein Ausbildungsvertrag endet automatisch.

Es ist natürlich sinnvoll vom Arbeitgeber die Übernahme rechtzeitig anzukündigen wenn er Dich übernehmen möchte,, damit Du Dich nicht woanders bewirbst.

Du kannst aber auch ganz freundlich nachfragen, ob Du Dich um eine neue Stelle kümmern musst, oder ob man Dich übernehmen möchte.

Müssen ist so eine sache wenn sie dich übernehmen wollen sagts dir eh einer und wenn nicht wirst zu 80% nicht übernommen,fertig.

Meiner hats mir gesagt am selben tag als ich die ausbildung beendet hatte.

Dann hast du noch die behaltefrist dann bist du wsl.3M in den guten

Hoffe ich konnte helfen

Er muß nicht den 1. Schritt tun.

Frag DU nach.

Er weiß nicht, ob du bleiben möchtest.