Muss der Arbeitgeber mich übernehmen?

7 Antworten

Wenn die letzte Befristung am 31.12.2012 endete und Du jetzt immer noch arbeitest mit Wissen Deines Arbeitgebers, dann hast Du damit ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erwirkt, nicht nur "nach Meinung" von Hexle2 (er hat ja den maßgeblichen Paragrphen auch zitiert) , sondern tatsächlich - wie es auch Maximilian112 bestätigt!

Es gibt unterschiedliche Gründe der Befristung. Und bei bestimmten darf man auch mehr als drei Verträge haben.

Und selbst wenn man keine weitere Verlängerung bekommt - der Arbeitgeber muss einen nicht übernehmen, er kann auch mit neuen Leuten arbeiten und Dich in die Arbeitslosigkeit gehen lassen.

Dann nimm die weitere Befristung falls er sie Dir anbietet.

Erstens hast Du weiterhin Arbeit und sollte der weitere Vertrag nicht noch einmal Verlängert werden kannst Du immer noch die jetzige Befristung in Frage stellen. Das muß dann ein Arbeitsgericht klären.

Einen Anspruch auf "jetzt müssen sie fest übernehmen" gibt es nicht.

Rechtsgrundlage ist das Teilzeitbefristungsgesetz §14

Du schreibst unten dass Dein Vertrag erst auf sechs Monate ausgestellt war. Dann wurde er um weitere 6 Monate verlängert und die zweite Verlängerung dauerte drei Monate. Da hat Dein Arbeitgeber recht. Dein Vertrag wurde damit erst zweimal verlängert. Wenn Du eine sachgrundlose Befristung hast, hätte der Vertrag nach der Drei-Monats-Befristung noch einmal verlängert werden dürfen.

Dein Arbeitgeber hat aber den Fehler gemacht, den Vertrag nicht vor Ablauf erneut zu verlängern. Sachgrundlose Befristungen dürfen nicht noch einmal verlängert werden, wenn der Vertrag zwischenzeitlich ausgelaufen ist und Du seit dieser Zeit ohne Vertrag arbeitest.

Da gilt dann der § 15 Abs. 5 Teilzeit- und Befristungsgesetz: "Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist oder nach Zweckerreichung mit Wissen des AG fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der AG nicht unverzüglich widerspricht oder dem AN die Zweckerreichung nicht unverzüglich mitteilt"

Da Du ja nur bis zum 31. Dezember 2012 eine Befristung gehabt hast und jetzt immer noch arbeitest, hast Du meiner Meinung nach schon einen unbefristeten Arbeitsvertrag.

und damit hast Du wohl Recht!

Richtig: Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist zustande gekommen!

Ohne Sachgrund ist die Dauer der Befristung höchstens 2 Jahre . Danach unbefristet. Ein Sachgrund ist mit der Befristung aufzuführen. Geh zu Deinem Betriebsrat oder konsultiere einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Das Argument deines AG ist offensichtlich lediglich eine Schutzbehauptung.

Viel Erfolg.

LGeva