Muss der Arbeitgeber eine fahrsterecke Bezahlen?

7 Antworten

Die Fahrt vom Firmensitz zur Baustelle ist Arbeitszeit und muss bezahlt werden.

Wie die Regelungen sind für Fahrten von zu Hause direkt zur Baustelle, weiß ich nicht. Einen Ausgleich und eine Erstattung würde ich trotzdem als notwendig erachten.

Wenn der treffpunkt in der Firma ist, meinetwegen werden auch noch ein paar Werkzeuge oder was auch immer auf den LKW geladen, gehört die Fahrt wohl zur Arbeitszeit. Schau in Deinen AV was für ein Arbeitsort vereinbart ist. Ist der Firmensitz als Arbeitsort fixiert, gehört die Fahrt von der Firma zum Einsatzort zur Arbeitszeit.

Fahrten zwischen Firmensitz und Baustelle sind Arbeitszeit. In der Baubranche wird unterschieden, ob du fährst oder ob du mitfährst. Der Fahrer bekommt Stundenlohn, der Beifahrer evtl. nur "Sitzgeld". Tarifvertrag hinzuziehen.

Gar nicht, wenn es nicht vertraglich geregelt ist.

Aber du kannst es ja beim Lohnsteuerjahresausgleich geltend machen.

Falsch :-)

Nun was ich schlimm finde ist ja das alleine nur vom Firmensitz bis zur Baustelle ca 2stunden anfallen nur hin Und wenn ich mit mein eigenen PKW fahren würde wäre es auch nicht schneller kann mir nicht vorstellen das mir dies alles abgezogen wird. Es fehlen mir am tag 5Stunden da mir doch auch glatt 1 stunde Pause abgezogen wird. Und die haben wir bis jetzt noch nie gemacht.

Das mit der pause ist aber eine andere Baustelle. In 8 Stunden Arbeit mußt Du eine halbe Stunde Pause machen, lt Arbeitszeitgesetz

und Dein AG muß dafür Sorgen das Du sie auch machst!