Muss der 18 j. Sohn als Fahranfänger der Autoversicherung gemeldet werden? Gibt es günstige Versich.

7 Antworten

Wenn du einen vergünstigten Tarif hast der ein Mindestalter für den Fahrer fest legt muß du deinen Sohn bei der Versicherung als Fahrer an geben, oder in einen anderen Tarif oder in eine andere Versicherung wechseln. Wenn du das nicht an gibst, können bei einem Unfall durch deinen Sohn verursacht, die Leistungen der Vollkaskoversicherung teilweise oder ganz gekürzt werden. Auch bei einem Haftpflichtschaden kann ein "Eigenanteil" bis zu 5000 Euro auf dich zu kommen. Die Differenz zwischen dem vergünstigtem Tarif und dem Tarif wenn du deinen Sohn angegeben hättes werden sie von dir auf jeden Fall haben wollen. Sie können dir die Versicherung auch kündigen, dann hast du Probleme, auch bei einer anderen Versicherung, wieder einen neuen Vertrag zu bekommen. Also solltes du aktiv eine Lösung finden und nicht einfach nur verschweigen das dein Sohn fährt.

Ja, man muss es melden, wer mit dem Auto fährt! Und da er Fahranfänger ist, wird die Sache leider ziemlich teuer.

Muss der 18 j. Sohn als Fahranfänger der Autoversicherung gemeldet werden?

Hast du ja bereits! Wenn du das Formular jetzt nicht zurück schickst, darf deiin Sohn auch nicht fahren.

Fährt er trotzdem und es passiert was, zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung zwar, aber stuft euch dann rückwirkend hoch und verlangt ggf. eine Vertragsstrafe.

Da Fahranfänger statistisch mehr Unfälle haben, wirst du nicht wirklich eine Versicherung finden die wesentlich preiswerter ist. Ein Wechsel ist sowieso erst zum Ende der Versicherungsperiode möglich.

... aber stuft euch dann rückwirkend hoch.

Also schlechtergestuft oder eben auch ohne Unfall bessergestuft wird grundsätzlich zum nächsten 1.1. egal jetzt, wer den Unfall verursacht hat!

@siola55

Nicht immer ... die Stufung erfolgt zum zum Ende der Versicherungsperiode ... was nicht immer der 1.1. sein muss.

Desweiteren erfolgt zwar die Hochstufung zum Ende der Versicherungsperiode, der höhere Beitrag kann aber für zurückliegende Jahre verlangt werden!

Natürlich zocken einige Versicherungen ab und je nach Kiste kommen da schon einmal 200 EUR/Jahr zusammen und wenn kein begl. Fahren gemacht wurde, ist das auch so üblich. Prüfe, ob das Kind wirklich beide Fahrzeuge fahren muß. Meine verlangt den Zuschlag nur, wenn regelmäßig gefahren wird. Gelegenheitsfahrten wie Urlaub etc. kostet nichts extra. Viel Glück.

So ist das heutzutage nun mal leider... Sofern in dem Vertrag nichts von "Familienangehörige 1. Grades sind eingenommen", oder es eine personenunbezogene Versicherung ist, müsst ihr euren Sohn mitversichern, ansonsten fährt er unversichert.

... ansonsten fährt er unversichert.

Hey Kiki0605,

natürlich fährt der Sohn nicht unversichert in der Gegend rum, da ja der Kfz-Versicherungsschutz, wie der Name schon aussagt, ja für das Kfz bzw. für das Fahrzeug gilt und nicht für eine einzelne Person ! ! !

Probleme gibt es evtl. im Schadenfall wg. der Nachforderung der Kfz-Prämie bzw. einer evtl. Strafprämie!