Muss das Jobcenter bei Obdachlosigkeit Miete übernehmen?
Hai,
ich bin seit ca. 1 Jahr obdachlos. Beziehungsweise wohne ich in einer Wohnungslosenunterkunft. Jetzt habe ich endlich eine Wohnung gefunden (durch Freunde), meine Frage ist: ob das Jobcenter verpflichtet ist die Kosten für die Wohnung zu übernehmen? Sie passt auch in die Richtlinien vom Jobcenter. Wäre natürlich ein harter Schlag wenn die mir dort ein Strich durch die Rechnung machen.
Ich bedanke mich schonmal im Vorfeld für eure Hilfe :)
7 Antworten
das jobcenter muss erstmal garnichts. es kann agieren, wenn bedarf vorliegt und ein antrag gestellt wird. wennd u obdachlos bist und einen antrag stellen möchtest, dann brauchst du eine meldeadresse. dabei kann dies das jobcenter sein oder die caritas oder das obdachlosenheim. hier musst du die jeweiligen stellen befragen. solange du obdachlos bist, bekommst du tgl. deinen anteil des regelsatzes taggenau ausgezahlt. kannst du dir abholen.
ansonsten stelle einen zusätzlichen antrag auf wohnraumbedarf und suche wohnungen die der max. kdu entsprechen. erfährst du alles bei deinem sb.
du kannst auch hier mit reinschauen: www.elo-forum.org
JA muss es oder das Sozialamt muss es da du aber arbeitslos geworden bist ist das Jobcenter da zuständig du musst dich arbeitslos ,Arbeitssuchend und wohnungssuchend da melden! Wen du das hast lege dem Amt dem nicht unterschrieben Mietvertrag vor!
Da Mus man vor der Unterschrift die Erlaubnis vom Amt haben erst dann kann man den Mietvertrag unterschreiben !Damit ist gemeint das de Mieter den nicht unterschrieben haben darf! Den dann muss das Amt nach der zusage dich daran halten und so macht man auch nichts falsch den die mieite könnte ja auch zu hoch sein!
Einer unserer Mieter war obdachlos. Hier in unserer Stadt gibt es beim Sozialamt eine Stelle an die man sich in dieser Lebenslage wenden kann und die entweder selber die Kosten für eine nach den jeweils geltenden Verwaltungsrichtlinien zulässigen Wohnung übernimmt oder den Kontakt zu anderen zuständigen Stellen, insbesondere dem Jobcenter, herstellt.
Du wirst dich beim Jobcenter anmelden müssen um Unterstützung zu beantragen. Grundsätzlich muss in Deutschland niemand auf der Straße leben, das ist der Sinn unseres Sozialstaates. Aber jeder Antrag muss im Einzelfall angeschaut werden, welche Voraussetzungen gegeben sind. Daher kann dir das hier nicht allgemein beantwortet werden.
Wie Alt bist du,hast du eine abgeschlossene Ausbildung, währen deine Eltern noch Unterhaltspflichtig....????
Ich bin 25 Jahre alt und ich musste leider wegen meiner Wohnsituation diesen Monat meine Ausbildung abbrechen
den nicht unterschriebenen mietvertrag belächeln sie und schicken ihn wieder weg. mit dem mietvertrag ununterschrieben müsste erstmal ein antrag auf leistungen und ein antrag auf zusicherung gestellt werden. sonst setzt sich da kein mensch in bewegung.