Muß das Grundbuchamt der Gemeinde nach Eigentümerwechsel eines Grundstückes diesbezüglich eine Mitteilung machen zur neuen erhebung der Grundsteuer?

3 Antworten

Die Schenkung muss notariel beurkundet worden sei. Nach Grunderwerbsteuerrecht sind die Notare verpflichtet, jeden Grundstückserwerb dem Finanzamt anzuzeigen. Das passiert mit der Veräußerungsanzeige, die dann beim Finanzamt in mehrfacher Ausfertigung eingeht. Eine Ausfertigung erhält die Bewertungsstelle, die dann den Einheitswert dem neuen Eigentümer zurechnet und einen neuen Grundsteuermeßbescheid erteilt. Von dem Meßbescheid bekommt die Gemeinde eine Durchschrift, die daraufhin den Grundsteuerbescheid an den neuen Eigentümer sendet und damit die Gtundsteuer erhebt.

Quatsch mit Sauce?

Keiner meiner Käufer hat so eine Orgie erleben dürfen.

Der Steuerbescheid wird (erst) am Jahresende umgeschrieben und so lange haftet der Verkäufer, wenn es sein muss, mit Zwang!

Und die Mitteilung an die Stadt kommt nicht vom Notar und auch nicht vom Grundbuchamt!

@schleudermaxe
Quatsch mit Sauce?

Die übliche Aufgeregtheit von dir.

Leider bist du hier beim Falschen. Ich habe in meinem Berufsleben nichts anderes als Einheitsbewertung und Grundsteuer gemacht und bin mit dem Abläufen bestens vertraut.

Ich hatte dich nach der Rechtsgrundlage gefragt. Du machst dir ja nicht einmal die Mühe das zu lesen oder zu verstehen, was ich geschrieben habe. Laß es einfach.

@schleudermaxe

Schöppinger Landrecht ohne Rechtsgrundlage.

Die Gemeinde bekommt dies vom Finanzamt mitgeteilt, dies kann sich aber einige Zeit hinziehen.

... richtig, alter und neuer ET sind verpflichtet, das Stadtsteueramt zu informieren und haften gemeinschaftlich für die Steuer, so jedenfalls in meinen Fällen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
richtig, alter und neuer ET sind verpflichtet, das Stadtsteueramt zu informieren.

Das ist falsch. Nach welcher Vorschrift soll diese Verpflichtung angeblich bestehen?

@schleudermaxe

Schöppinger Landrecht ohne Rechtsgrundlage.