Muss das Auto bei Verkauf durch Haendler angemeldet und versichert bleiben?

14 Antworten

Dann ist das wohl eine Hinterhofwerkstatt, die keine Haftpflichtversicherung für Handel, und Handwerk  hat. 

Diese würde nämlich eine ständige rote Nummer haben, um Fahrzeuge Probe fahren zu können.

Es liegt ein Unterschied darin, ob das Fahrzeug an den Händler verkauft wird oder er es im Kundenauftrag verkauft. Ist der Händler Käufer, kann er das Fahrzeug abmelden oder auch nicht. Verkauft er im Kundenauftrag, bleibt deine Bekannte Eigentümerin bis zum Verkauf.

Selbstverständlich kann deine Bekannte das Fahrzeug abmelden und die Versicherung kündigen. Es ist aber schwieriger, einen PKW zu verkaufen, wenn eine Probefahrt nicht möglich ist. Außerdem könnte der Händler den Kundenauftrag dann zurückgeben, weil seine Chancen, eine Verkaufsprovision zu kassieren, damit erheblich sinkt. Immerhin steht das Fahrzeug schon 3 Monate bei ihm. Der Händler wird keinen "Dauerparkplatz" zur Verfügung stellen wollen. Lest euch noch einmal den Vertrag mit dem Händler durch.

Warum meldet ihr das Fahrzeug nicht ab und verkauft es selbst? Dann spart ihr nicht nur Steuern und Versicherung, sondern auch noch die Provision für den Händler.

Hallo,

der Händler ist ein Schlitzohr, was er da macht dient einzig und alleine dem Umgehen der gesetzlichen Gewährleistung.

Im Kundenauftrag heißt nämlich nichts anderes, als das nicht der Händler der Verkäufer ist, sondern sie.

Was ist das denn für eine Nummer? Wieso gibt man eine Auto an einen Händler und beauftragt den damit das zu verkaufen? Das verkauft man entweder direkt an diesen Händler oder selber auf eigene Faust an irgendeine Privatperson.

Also schnell die Kiste dort wegholen und einen anderen Händler suchen, der sie direkt abkauft und dann ist das Thema durch. In der jetzigen Konstellation ist immer die Bekannte die angeschmierte wenn mit der Karre noch was passiert. Reichlich dumm.

Dass der Händler der so ein merkwürdiges Ding durchzieht nicht seine roten Nummernschilder für ein Fahrzeug verwendet, das ihm gar nicht gehört, wundert mich nun auch nicht.

Im Kundenauftrag zu verkaufen ist eine gängige Praxis, und im Normalfall auch nicht verwerflich. Nämlich genau dann, wenn der Händler von dem Auto normalerweise die Finger lassen würde. Z.b. bei Autos bei denen ein Defekt wahrscheinlich ist. (diese müssen aber auch so gekennzeichnet sein)

Der Verkäufer hat immer noch den Vorteil das breite Netzwerk des Händlers zu nutzen(z.b. an Verwerter).

Habe ich beim letzten Verkauf genutzt und zwar abgemeldet. Der Händler hat seine Roten Nummer zur Verfügung gestellt.

Problematisch wird das nur dann, "im Kundenauftrag verkauft" nur ein Vorwand ist, um sich die Gewährleistung zu sparen. z.b. bei Unfallfahrzeugen oder Rahmenschäden, die zuerst nicht erkennbar sind.