Muss bei einer Vorladung von Polizei nicht da stehen Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
Was muss da stehen
Straftat oder Ordnungswidrigkeit
Oder kann das zusammen da stehen?
2 Antworten
Normalerweise wird dir mitgeteilt, was dir vorgeworfen wird, oder ob du als Zeuge vernommen werden sollst. Aber auch da steht, über was du vernommen werden sollst. Man muss aber einer solchen Vorladung bei der Polizei nicht folgen.
Wenn eine Anzeige gegen dich vorliegt, wird dir nicht mitgeteilt, wer dich angezeigt hat.
Das erfährst du dann bei einer Gerichtsverhandlung.
Das muss da nicht unbedingt stehen.
In der Regel wirst Du zu einer Aussage gebeten als
- Betroffener [Ordnungswidrigkeit] oder
- als Beschuldigter [Straftat] oder
- als Zeuge [OWi oder Straftat]
Dann beschuldigt man Dich eine Straftat begangen zu haben.
Man hat ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und Du sollst nun dazu angehört werden.
Du solltest wissen worum es dabei geht, ich hoffe die Auswahl ist da nicht so groß...
Zur diesem Termin bei der Polizei musst Du nicht erscheinen, vielleicht ist es ratsam einen Anwalt aufzusuchen.
Da steht als Zeck Beschuldigtenvernehmung